Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Dahme-Spreewald ab 29. Oktober!

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Im Landkreis Dahme-Spreewald gilt ab 29. Oktober 2025 eine Stallpflicht für Geflügel zur Bekämpfung der Geflügelpest.

Im Landkreis Dahme-Spreewald gilt ab 29. Oktober 2025 eine Stallpflicht für Geflügel zur Bekämpfung der Geflügelpest.
Im Landkreis Dahme-Spreewald gilt ab 29. Oktober 2025 eine Stallpflicht für Geflügel zur Bekämpfung der Geflügelpest.

Geflügelpest: Stallpflicht im Landkreis Dahme-Spreewald ab 29. Oktober!

In der Region Dahme-Spreewald wird die Situation für Geflügelhalter ab dem 29. Oktober 2025 ernst. Eine neue Tierseuchenallgemeinverfügung, die aufgrund einer besorgniserregenden epidemiologischen Lage erlassen wurde, zwingt alle Halter dazu, ihre Tiere im Stall oder in geschützten Ausläufen zu halten. Diese Maßnahme gilt zunächst für 30 Tage und wird danach neu geprüft. Wie Niederlausitz Aktuell berichtet, sind bereits zahlreiche verendete Wildvögel in der Umgebung gefunden worden, und es gibt Bestätigungen für hochpathogene H5N1-Virusausbrüche in Brandenburg.

Die Veterinärbehörde hat diese Maßnahmen als notwendig erachtet, da der aktuelle Vogelzug das Risiko einer Ansteckung für die domestizierten Geflügelarten erhöht. Alle Geflügelbetriebe sind angehalten, sicherzustellen, dass kein Kontakt zu Wildvögeln besteht. Ab dem 29. Oktober dürfen die Tiere also nur mehr in geschlossenen Ställen oder gesicherten Ausläufen gehalten werden. Veranstaltungen wie Geflügelschauen oder Zuchtmärkte sind während dieser Zeit untersagt, was die Situation für viele Halter zusätzlich erschwert.

Empfehlungen für Geflügelhalter

Zusätzlich zur Stallpflicht sollten sämtliche Geflügelhalter auch ihre bestehenden Biosicherheitsmaßnahmen unter die Lupe nehmen. Futter, Einstreu und Wasser müssen unzugänglich für Wildvögel sein; Regenwasser darf definitiv nicht als Tränkwasser verwendet werden. Sogar beim Betreten der Stallbereiche sollte spezielles Schuhwerk oder mindestens Einweg-Überziehschuhe getragen werden. Diese Empfehlungen sind Teil der Vorgaben, um die Ausbreitung der Geflügelpest zu verhindern und die Bestände unserer Nutztiere zu schützen.

Die gesetzlichen Bestimmungen, die 2010 in Form der Viehverkehrsverordnung und später durch die Geflügelpest-Verordnung von 2018 konkretisiert wurden, verlangen von den Haltern, ihre Bestände bei der zuständigen Behörde zu melden. Auch Veränderungen im Stallbestand müssen unverzüglich gemeldet werden, wie auf BMLEH zu lesen ist.

Geflügelhalter, die größere Bestände führen, sollten zudem genau auf Verluste achten: Bei Verlusten von mindestens drei Tieren innerhalb von 24 Stunden müssen diese von einem Tierarzt abgeklärt werden. Gerade in dieser angespannten Lage empfehlen die Experten, auch auf mögliche Influenza-A-Viren zu überprüfen.

Aktuelle Lage zur Geflügelpest in Deutschland

Die Geflügelpest ist nicht nur im Landkreis Dahme-Spreewald ein Thema. Im gesamten Bundesgebiet wurden im vergangenen Jahr mehrere HPAI-H5-Ausbrüche festgestellt. Beispielsweise gab es im Januar 2024 neun Ausbrüche bei Hausgeflügel und 31 Fälle bei Wildvögeln, wobei der Virus H5N1 besonders viele Nonnengänse im Wattenmeer betraf. Dies zeigt, wie sehr die Epidemie das Wohl der Geflügelhaltung in Deutschland gefährden kann, wie das Friedrich-Loeffler-Institut aktuell berichtet.

Für die betroffenen Geflügelhalter ist diese Zeit also eine echte Herausforderung. Eine sorgsame Umsetzung der vorgeschriebenen Maßnahmen sowie eine erhöhte Wachsamkeit können jedoch helfen, die Tiere zu schützen und das Risiko einer weiteren Ausbreitung zu minimieren. Es bleibt zu hoffen, dass diese Maßnahmen ihre Wirkung zeigen und die Situation bald entschärft werden kann.