Geflügelpest greift um sich: Brandenburg in Alarmbereitschaft!
Neue Fälle der Geflügelpest in Brandenburg fordern erhöhte Vorsicht für Geflügelhalter. Schutzmaßnahmen und Auflagen gelten.

Geflügelpest greift um sich: Brandenburg in Alarmbereitschaft!
In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern ist die Geflügelpest erneut ausgebrochen, und die Situation erfordert schnelles Handeln von Seiten der Geflügelhalter. RBB24 berichtet von bestätigten Fällen bei einer Graugans in Brandenburg an der Havel. Weitere Infektionen im Wildvogelbestand sind wahrscheinlich, was die Alarmglocken läutet.
Im Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurden mehrere tote Kraniche entdeckt, deren Labortests noch ausstehen. Derzeit ziehen über 100.000 Kraniche durch Deutschland, was das Risiko einer Eintragung des Vogelgrippevirus in die Geflügelbestände deutlich erhöht. Das Agrarministerium appelliert eindringlich an Tierhalter, insbesondere an jene mit Freilandgeflügel, erhöhte Vorsichtsmaßnahmen zu treffen.
Maßnahmen für Geflügelhalter
Mit dem Virus, das seit Jahren in Deutschland auftritt, ist das Verständnis für sichere Haltungspraktiken wichtiger denn je. Halter sind aufgefordert, den Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden und sicherzustellen, dass Futter, Einstreu und Wasser nicht für Wildvögel zugänglich sind. Wie Stern hervorhebt, müssen alle Geflügelbestände in betroffenen Zonen für mindestens 30 Tage in geschlossenen Ställen oder unter Schutznetzen gehalten werden. Ein Verbringungsverbot für Hühner, Enten und Gänse wurde ebenfalls verhängt – nur mit behördlicher Ausnahmegenehmigung ist ein Transport gestattet.
Zu den strengen Auflagen gehören auch tägliche Desinfektionen der Zu- und Abfahrten zu den Betrieben sowie die Tragepflicht von Schutzkleidung im Stall. Wer gegen diese Vorschriften verstößt, muss mit Geldbußen von bis zu 30.000 Euro rechnen. „Ein gutes Händchen haben“ ist hier also nicht nur im wirtschaftlichen Sinne gefragt, sondern auch in der Einhaltung der Hygienevorschriften, die mittlerweile zu einer unverzichtbaren Grundlage für die Geflügelhaltung geworden sind.
Schutzmaßnahmen und Informationen
Die Bundesbehörde für Landwirtschaft und Ernährung gibt bekannte Richtlinien heraus, um die Ausbreitung der Geflügelpest effektiv einzudämmen. Alle Halter von Geflügel, einschließlich Gänsen und Enten, sind verpflichtet ihren Betrieb bei der zuständigen Behörde zu melden. Veränderungen im Tierbestand müssen sofort gemeldet werden.
Eine transparent geführte Dokumentation über Zu- und Abgänge sowie tierärztliche Untersuchungen sind erforderlich, um im Fall eines Ausbruchs reagieren zu können. „Da liegt was an“ – gerade bei Verlusten von Tieren sollten Halter umgehend handeln und eine tierärztliche Untersuchung anfordern, um das Influenza-A-Virus zu testen.
Bürger sind zudem aufgefordert, tote Wasser- oder Greifvögel nicht selbst zu berühren, sondern diese dem Veterinäramt zu melden. Das Einhalten dieser Vorgaben ist von größter Bedeutung, um die eigene Gesundheit und die der geflügelhaltenden Betriebe zu schützen.
In Anbetracht der aktuellen Entwicklungen und der thüringischen Hinweise ist es entscheidend, dass der Austausch zwischen Tierhaltern und Fachbehörden reibungslos funktioniert. Nur so kann das Risiko einer Geflügelpest-Epidemie minimiert werden, und die Geflügelwirtschaft bleibt stabil.