Kfz-Versicherung: OLG Brandenburg stärkt Regressansprüche bei Pflichtverletzungen

Kfz-Versicherung: OLG Brandenburg stärkt Regressansprüche bei Pflichtverletzungen

Brandenburg, Deutschland - In einer richtungsweisenden Entscheidung hat das Oberlandesgericht Brandenburg am 4. Juni 2025 (Beschluss 11 W 7/25) klargestellt, dass Kfz-Versicherer bei mehrfachen Obliegenheitsverletzungen vollumfänglich Regressansprüche geltend machen können. Dies könnte für viele Versicherten in Köln und Umgebung von Bedeutung sein, besonders wenn man bedenkt, welche Obliegenheiten es gibt und welche Konsequenzen deren Verletzung nach sich ziehen kann.

Versicherungsnehmer, die beispielsweise ohne Fahrerlaubnis fahren oder Unfälle nicht melden, müssen mit dem Verlust ihres Versicherungsschutzes und einem vollständigen Regress des Versicherers rechnen. anwalt.de hebt hervor, dass die Obliegenheitsverletzungen sowohl vor als auch nach dem Versicherungsfall zu einem addierten Regress führen können, was die Lage für den Versicherten erheblich verschlimmern kann.

Obliegenheiten im Detail

Was genau sind diese Obliegenheiten? Eine interessante Aufschlüsselung liefert das Verkehrslexikon, wo zwischen Obliegenheiten vor und nach dem Versicherungsfall unterschieden wird. Beispiele für schwerwiegende Verstöße sind das Fahren unter Alkoholeinfluss, das unerlaubte Entfernen vom Unfallort oder die missbräuchliche Verwendung von roten Kennzeichen. All diese Punkte können für den Versicherungsnehmer erhebliche wirtschaftliche Nachteile mit sich bringen verkehrslexikon.de.

Um den Versicherungsschutz zu behalten, ist es also wichtig, diese Pflichten ernst zu nehmen und stets transparent mit der Versicherung zu kommunizieren. Das OLG Brandenburg hat auch betont, dass sich Versicherungsnehmer nicht auf das „nemo tenetur“-Prinzip berufen können, um ihre Mitwirkungspflichten zu umgehen. Die Beweislast liegt hier klar beim Versicherungsnehmer, der nachweisen muss, dass sein Obliegenheitsverstoß keinen Einfluss auf den Versicherungsfall hatte.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmendaten sind ebenso wichtig. Ein Großteil der Entscheidungen zur Obliegenheitsverletzung wird durch Präzedenzfälle des Bundesgerichtshofs (BGH) und der Oberlandesgerichte geprägt. Es ist beispielsweise von Bedeutung, dass kaum eine Obliegenheitsverletzung ohne klare Belehrung über die Rechtsfolgen durch den Versicherer wirksam zum Tragen kommt. Laut dem BGH müssen die Kunden in Ausnahmefällen keine unaufgeforderten Erklärungen abgeben, haben jedoch bei den meisten Obliegenheitsverletzungen einen klaren Auftrag, sich an die Bedingungen zu halten, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

Die jüngste Entscheidung des OLG Brandenburg stärkt somit die Position der Versicherer in der Regressdurchsetzung und verdeutlicht, dass Obliegenheitsverletzungen ernst genommen werden sollten. Die Verbraucher sind daher gut beraten, sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren zu sein und sich im Zweifelsfall rechtzeitig juristischen Rat einzuholen.

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OrtBrandenburg, Deutschland
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