Vogelgrippe-Alarm: Landkreis verhängt Stallpflicht für Geflügelhalter!
Märkisch-Oderland ordnet wegen Vogelgrippe Stallpflicht für gewerbliche Geflügelhalter an. Aktuelle Maßnahmen und Empfehlungen.

Vogelgrippe-Alarm: Landkreis verhängt Stallpflicht für Geflügelhalter!
Inmitten der fortschreitenden Ausbreitung der Vogelgrippe, sind Maßnahmen zur Eindämmung der Krankheit in vollem Gange. Aktuelle Meldungen, darunter auch von topagrar.com, berichten über die Stallpflicht, die nun in mehreren Landkreisen, darunter Märkisch-Oderland und Oberhavel, angeordnet wurde. Dies betrifft vor allem gewerbliche Geflügelhalter, während private Halter nicht in die Regelungen einbezogen werden. Ab dem 2. November sind alle Geflügel und gehaltenen Vögel verpflichtet, in geschlossenen Ställen oder unter einer geeigneten Vorrichtung gehalten zu werden.
Mit der Ausbreitung des hochpathogenen H5N1-Virus hat sich die Lage in Deutschland verschärft. Laut rnd.de gab es seit Mitte Oktober bereits mehrere Ausbrüche und über 500.000 Haus- und Wildvögel mussten vorsorglich getötet werden. Besonders stark betroffen sind die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Brandenburg. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat bereits gewarnt, dass die Krankheit vor allem im Herbst sich rasch und intensiv ausbreitet.
Maßnahmen und Empfehlungen für Geflügelhalter
Die Situation ist ernst, und daher sollten Geflügelhalter aufmerksam auf die Symptome ihrer Tiere achten. Typische Anzeichen einer Infektion sind Apathie, Futterverweigerung, hohes Fieber, Durchfall und Atemprobleme. Wie rnd.de erläutert, sind zudem neurologische Ausfälle und eine verminderte Legeleistung Warnsignale, die sofort beim Veterinäramt gemeldet werden sollten.
Die Stallpflicht erweist sich als wichtigste Maßnahme zur Eindämmung des Virus. Neben den oben genannten Landkreisen haben auch Städte wie Cottbus und der Landkreis Teltow-Fläming bereits entsprechende Regelungen erlassen. Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen und Märkte sind für zunächst 30 Tage untersagt, um das Risiko einer Ansteckung weiter zu minimieren.
Übertragung und Schutzmaßnahmen
Die Übertragung des Virus erfolgt durch direkten Kontakt mit infizierten Wildvögeln oder durch kontaminierte Gegenstände, Futter und Wasser. Hobbyhalter sollten es vermeiden, Kontakt zu Wildvögeln zu haben und Vorkehrungen treffen, um ihre Bestände zu schützen. Dazu gehört die sichere Aufbewahrung von Futter und das Tragen von Schutzkleidung. Laut rnd.de können Verstöße gegen die Stallpflicht ernste Konsequenzen nach sich ziehen, darunter hohe Geldstrafen.
Die momentane Situation erfordert, dass alle betroffenen Halter wachsam und gut informiert sind. Informationen zur Geflügelpest sind auf den Websites des Friedrich-Loeffler-Instituts und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft jederzeit abrufbar.