Vogelgrippe-Alarm: Stallpflicht für Geflügelhalter in Niedersachsen!

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Im Landkreis Märkisch-Oderland gilt ab sofort Stallpflicht für gewerbliche Geflügelhalter wegen Vogelgrippe. Schützen Sie Ihre Tiere!

Im Landkreis Märkisch-Oderland gilt ab sofort Stallpflicht für gewerbliche Geflügelhalter wegen Vogelgrippe. Schützen Sie Ihre Tiere!
Im Landkreis Märkisch-Oderland gilt ab sofort Stallpflicht für gewerbliche Geflügelhalter wegen Vogelgrippe. Schützen Sie Ihre Tiere!

Vogelgrippe-Alarm: Stallpflicht für Geflügelhalter in Niedersachsen!

Die Vogelgrippe macht aktuell in Deutschland Sorgenfalten: In mehreren Landkreisen, insbesondere in Niedersachsen und Brandenburg, wurden strenge Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des hochpathogenen H5N1-Virus einzudämmen. So ordnete der Landkreis Märkisch-Oderland eine Stallpflicht für gewerbliche Geflügelhalter an. Private Halter bleiben davon zunächst verschont. Um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren, müssen alle Geflügel und gehaltenen Vögel in geschlossenen Ställen oder unter sicheren Vorrichtungen gehalten werden, resümiert Top Agrar.

Die Situation ist besorgniserregend: In den Landkreisen Oberhavel und Spree-Neiße wurden bereits infizierte und tote Wildvögel gefunden. Dies führte dazu, dass alle Geflügelhaltung in diesen Regionen unter Stallpflicht gestellt wurde. Betroffene Geflügelbestände in Kremmen mussten gar getötet werden, um die Ausbreitung des Virus zu begrenzen. Auch der Landkreis Teltow-Fläming zieht heute nach und erlässt entsprechend eine Stallpflicht.

Vorsichtsmaßnahmen und Symptome

Die Geflügelpest breitet sich in diesem Herbst früh und intensiv aus, wie das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) erklärt. Zwischen Anfang September und Mitte Oktober wurden mehrere Ausbrüche registriert, was zur vorsorglichen Tötung von über 500.000 Haus- und Wildvögeln führte. Besonders betroffen sind Mecklenburger und niedersächsische Farmen. H5N1 ist für Hausgeflügel hoch ansteckend und verläuft meist tödlich. Infektionen passieren oft über direkten oder indirekten Kontakt zu Wildvögeln, insbesondere Wasservögeln, so RND.

Geflügelhalter – besonders Hobbyzüchter – sollten daher aufmerksam sein. Typische Symptome einer Infektion sind Apathie, Futterverweigerung, hohes Fieber und Atemprobleme. Besondere Vorsicht ist geboten: Bei Verdachtsfällen ist eine unverzügliche Meldung beim Veterinäramt erforderlich. Für Vergehen gegen die Stallpflicht können empfindliche Strafen bis zu 30.000 Euro verhängt werden.

Ausblick und Handlungsempfehlungen

Die Stallpflicht gilt in verschiedenen Landkreisen bereits bis zu 30 Tage, und Veranstaltungen mit Geflügel sind momentan untersagt. Die Landkreise entscheiden eigenverantwortlich, ob und wann sie Stallpflichten einführen, was die Situation zusätzlich verkompliziert.

Im Saarland und Hamburg gelten bereits landesweite Stallpflichten, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu kontrollieren. Für Geflügelhalter ist es entscheidend, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, wie etwa den direkten Kontakt zu Wildvögeln zu vermeiden, Hygienevorschriften zu beachten und sicherzustellen, dass ihre Ställe vor unbefugtem Zutritt geschützt sind. Das FLI betont zudem, dass Geflügelfleisch und Eier bedenkenlos genießbar sind, solange sie bei der Zubereitung ausreichend erhitzt werden.

In einer Zeit, in der die Vogelgrippe unser Geflügel und unsere Landwirtschaft bedroht, ist umsichtiges Handeln gefragt. Die Entscheidungsträger sind gefordert, die notwendigen Maßnahmen zu implementieren, um die Verbreitung zu stoppen und die Gesundheit von Mensch und Tier zu schützen.