Alarmstufe Rot: Vogelgrippe breitet sich bei Kranichen in Oberspreewald aus!
Vogelgrippe bei Kranichen in Oberspreewald-Lausitz festgestellt. Sicherheitsmaßnahmen für Geflügelhalter ab 7. Oktober wirksam.

Alarmstufe Rot: Vogelgrippe breitet sich bei Kranichen in Oberspreewald aus!
In Oberspreewald-Lausitz ist die Vogelgrippe eingetroffen – und das nicht nur auf dem Papier. Zwei Kraniche, die Ende Oktober in Lauchhammer und Calau gefunden wurden, stehen im Mittelpunkt dieses aktuellen Ausbruchs. Die positiven Tests wurden vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) offiziell bestätigt, und damit sind die ersten Fälle bei Wildvögeln in diesem Landkreis dokumentiert, wie die Zeit berichtet.
Die Situation hat bereits zu drastischen Maßnahmen geführt: Ab dem 7. Oktober gelten strenge Sicherheitsvorkehrungen für Geflügelhalter in der Region. Demnach müssen alle Geflügeltiere in geschlossene Ställe gebracht werden, um sie vor einer möglichen Ansteckung zu schützen. Damit soll der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln minimiert werden. Die Empfehlungen besagen zudem, dass die Jagd auf Enten und Wildgänse vorerst ausgesetzt werden sollte, was viele Jäger in der Region betrifft.
Drastische Konsequenzen für die Geflügelzucht
Die von der Vogelgrippe betroffenen Halter sind verpflichtet, strenge Hygieneregeln einzuhalten und jede Neuaufnahme oder Abgabe von Geflügel umgehend zu melden. Dies ist wichtig, denn in Brandenburg gab es bereits Ausbrüche in zwölf Nutztierbetrieben, und die Zahl der getöteten Vögel liegt bereits bei über 170.000, Stand 5. November. Auch über 2.000 tote Kraniche wurden in der Region gesichtet und eingesammelt.
Ebenfalls wichtig zu wissen: Tote Vögel dürfen unter keinen Umständen ohne Schutzmaßnahmen angefasst werden. Funde sind umgehend dem Veterinäramt zu melden. Diese strengen Regelungen sind Teil der Geflügelpest-Verordnung, die die Bekämpfung der Vogelgrippe in Deutschland klar regelt. Die Verordnung, die bereits 2018 bekanntgegeben wurde, zielt darauf ab, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Gesundheit von Tieren sowie möglicherweise auch Menschen zu schützen.
Aufzeichnungspflichten für Halter
Die Pflichten für Geflügelhalter sind konkret: Sie müssen ihren Betrieb bei der zuständigen Behörde anmelden und Aufzeichnungen über Zu- und Abgänge von Geflügel führen. Dazu zählen Angaben wie Name, Anschrift, Anzahl der Tiere sowie die jeweilige Nutzungsart. Wer gewerbsmäßig mit Geflügel arbeitet, muss besondere Schutzkleidung tragen und nach jedem Gebrauch gereinigt oder entsorgt werden.
Die Zunahme von Infektionen bei Wildvögeln, die vom FLI beobachtet wird, lässt auf eine besorgniserregende Entwicklung schließen, die die Geflügelhaltung in der Region vor große Herausforderungen stellt. In diesem Zusammenhang wird deutlich, wie wichtig es ist, die bestehenden Hygienevorschriften ernst zu nehmen, um einen weiteren Ausbruch der Krankheit zu verhindern.
Informationen zu weiteren Maßnahmen und Details finden Interessierte auf den offiziellen Seiten des Ministeriums: BMLEH.