Notruf 112 bleibt gratis: Brandenburgs Rettungsdienst reformiert!

Ab 1. Juli 2025 entfallen in acht Brandenburger Landkreisen die Gebühren für den Rettungsdienst, einschließlich Oder-Spree.
Ab 1. Juli 2025 entfallen in acht Brandenburger Landkreisen die Gebühren für den Rettungsdienst, einschließlich Oder-Spree. (Symbolbild/NAG)

Notruf 112 bleibt gratis: Brandenburgs Rettungsdienst reformiert!

Oder-Spree, Deutschland - Am 1. Juli 2025 ist es so weit: In Brandenburg wird der Rettungsdienst endlich gebührenfrei. Das bedeutet konkret, dass Bürger, die den Notruf 112 wählen, keinerlei Gebühren zu befürchten haben. Dies wurde in einer Vereinbarung zwischen dem Landkreistag und den gesetzlichen Krankenkassen in Potsdam beschlossen. Moderiert wurde das Ganze von Gesundheitsministerin Britta Müller, die damit einen langen Streit über die Finanzierung des Rettungsdienstes beenden kann. SK Verlag berichtet, dass ab sofort in den Landkreisen Barnim, Märkisch-Oberland, Oberhavel, Oberspreewald-Lausitz, Oder-Spree, Potsdam-Mittelmark, Spree-Neiße und Teltow-Fläming keine Festbeträge mehr für die Kostenübernahme durch die Krankenkassen anfallen.

Doch was steckt hinter dieser Einigung? Ein neues Kosten- und Leistungsrechnungssystem (KLR) wurde ins Leben gerufen, das auf einer sparsamen und wirtschaftlichen Betriebsführung basiert. Laut Radio Cottbus gab es zuvor zahlreiche Konflikte und Unklarheiten, gerade in Bezug auf Kostenarten wie Leer- und Fehleinsätze, die zusätzlich für Wirbel gesorgt hatten. Eine juristische Klärung dieser offenen Fragen soll nun im Rahmen eines laufenden Normenkontrollverfahrens beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg erfolgen.

Wichtige Schritte für den Rettungsdienst

Ministerin Müller hat betont, dass eine Reform des Rettungsdienstes auf Bundesebene dringend erforderlich ist. Es ist nicht nur entscheidend, dass der Notruf keine Rechnungen auslöst, sondern es muss sichergestellt werden, dass schnelle Hilfe auch garantiert werden kann, ohne dass die Bürger in Sorge um die Kosten sein müssen. Das Brandenburgische Rettungsdienstgesetz verpflichtet die Landkreise zur Sicherstellung eines funktionsfähigen Rettungsdienstes, wobei die Finanzierung durch Gebühren erfolgt, die von den Krankenkassen übernommen werden.

Die neue KLR-Regelung wurde in enger Zusammenarbeit mit den Landkreisen, kreisfreien Städten und externen Beratern erarbeitet. Ein weiterer Pluspunkt: Eine klare Vorgabe legt fest, welche Personalkosten und Investitionen in Rechnung gestellt werden dürfen, sodass nur wirtschaftlich nachvollziehbare und rechtlich zulässige Kosten berücksichtigt werden. Zukünftig müssen die Gerichte zudem unzulässige Kostenarten wie Leerfahrten konsequent ausschließen, was eine weitere Entlastung für die Bürger darstellt.

Insgesamt hat diese reformierte Regelung das Potenzial, das Gesundheitssystem in Brandenburg entscheidend zu verbessern und die Bürger nicht nur rechtlich, sondern vor allem auch emotional zu entlasten. Das Thema Rettungsdienst bleibt ein drängendes Anliegen, das sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene Beachtung finden muss, damit die gewohnte Schnelligkeit und Effizienz der Hilfeleistungen weiterhin gesichert bleibt.

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OrtOder-Spree, Deutschland
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