Achtung Autofahrer! Blitzer auf der A10 bei Brandenburg entdeckt!

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Mobiler Radarwagen auf der A10 in Potsdam-Mittelmark erfasst Geschwindigkeitsübertretungen am 4. November 2025 – Sicherheitshinweise beachten.

Mobiler Radarwagen auf der A10 in Potsdam-Mittelmark erfasst Geschwindigkeitsübertretungen am 4. November 2025 – Sicherheitshinweise beachten.
Mobiler Radarwagen auf der A10 in Potsdam-Mittelmark erfasst Geschwindigkeitsübertretungen am 4. November 2025 – Sicherheitshinweise beachten.

Achtung Autofahrer! Blitzer auf der A10 bei Brandenburg entdeckt!

Die Verkehrssituation auf Deutschlands Straßen fordert immer wieder unsere Aufmerksamkeit. Besonders am heutigen 4. November 2025, wo ein mobiler Radarkasten auf der A10 im Bereich Brandenburg/Saarmund, genauer gesagt im Kreis Potsdam-Mittelmark, aufgestellt wurde. Dies wurde um 14:10 Uhr gemeldet, und die dort zulässige Geschwindigkeit liegt bei 120 km/h. Die Aufstellung solcher Blitzer hat nicht nur den Sinn, die Verkehrssicherheit zu erhöhen, sondern fordert alle Verkehrsteilnehmer auch dazu auf, ihre Geschwindigkeit den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Wie news.de berichtet, kann sich die Gefahrenlage auf Bundesautobahnen jederzeit ändern, und somit sind Anpassungen der mobilen Radarkontrollen unerlässlich.

Die Bundesautobahn 10, häufig auch als A10 bekannt, ist mit ihren 196 Kilometern die längste Ringautobahn Europas und umschließt die Hauptstadt Berlin. Blitzer dienen nicht nur der Überwachung, sondern auch dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. Dies ist besonders wichtig, da die Regelungen im Bußgeldkatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) Sanktionen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, dichtem Auffahren und dem Überfahren roter Ampeln festlegen. Es ist für alle Fahrzeugführer ratsam, sich mit diesen Regelungen vertraut zu machen, um unangenehme Bußgelder zu vermeiden.

Überwachungstechnologien und deren rechtliche Rahmenbedingungen

Die StVO regelt auch die Nutzung von Geräten, die Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzeigen oder stören können. Nach Paragraph 23 ist es verboten, solche Geräte zu betreiben oder mitzuführen. Dies betrifft Radarwarner und Laserstörgeräte. Allerdings sind Blitzer-Apps auf Handys nicht strafbar, solange sie während der Fahrt nicht aktiviert sind. Es ist jedoch zu beachten, dass ein extern installierter Radarwarner eine strafbare Handlung darstellt. Diese Regelung dient dem Schutz der Verkehrssicherheit und sorgt dafür, dass niemand versucht, sich diesen Kontrollen zu entziehen.

Obwohl es möglicherweise den Anschein hat, als würde die strenge Überwachung die Freiheit der Autofahrer einschränken, sind die Maßnahmen in der Regel darauf ausgelegt, Unfälle und gefährliche Situationen zu minimieren. In Wien sagt man oft: „Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste“ – das gilt auch im Straßenverkehr. Somit ist es für alle Verkehrsteilnehmer von Vorteil, sich an die geltenden Geschwindigkeitslimits zu halten.

Ein Aufruf zur Achtsamkeit

Denken Sie daran, dass die Verkehrssicherheit auf der A10 und anderen Straßen nicht nur von Radarfallen abhängt. Jeder von uns spielt eine entscheidende Rolle dabei, ein sicheres Umfeld zu schaffen. Passen Sie Ihre Geschwindigkeit den Gegebenheiten an, und seien Sie achtsam im Umgang mit anderen Verkehrsteilnehmern. Das trägt dazu bei, Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit auf unseren Straßen zu erhöhen. Nutzen Sie diese Informationen weise, und bleiben Sie sicher unterwegs!