Wasserrecht in Werder: Steganträge abgelehnt, nur eine Nutzungsuntersagung!

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Im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden seit 2022 private Steganlagen seltener genehmigt, während Naturschutzauflagen dominieren.

Im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden seit 2022 private Steganlagen seltener genehmigt, während Naturschutzauflagen dominieren.
Im Landkreis Potsdam-Mittelmark werden seit 2022 private Steganlagen seltener genehmigt, während Naturschutzauflagen dominieren.

Wasserrecht in Werder: Steganträge abgelehnt, nur eine Nutzungsuntersagung!

Der Landkreis Potsdam-Mittelmark zeigt sich von 2022 bis 2025 als strenger Hüter der Gewässerrechte. In dieser Zeit wurden zahlreiche Anträge auf private Steganlagen abgelehnt, wobei insgesamt 23 Anträge auf wasserrechtliche Genehmigungen oder deren Verlängerung nicht genehmigt wurden. Dies geht aus einem Bericht von maz-online hervor.

Ein Lichtblick gibt es allerdings in der Form von gewerblich genutzten Stegen. Hier wurde im Jahr 2025 eine Nutzungsuntersagung für die Stegerweiterung der Marina Zernsee in Werder (Havel) ausgesprochen. Der Naturschutzbund Brandenburg (Nabu) hatte erfolgreich Widerspruch eingelegt, da Verstöße gegen naturschutzrechtliche Vorschriften geltend gemacht wurden. Interessant bleibt, dass gegen diese Nutzungsuntersagung bereits ein Widerspruch eingelegt wurde, über den noch nicht entschieden ist.

Die Bedingungen für Genehmigungen

Eine wasserrechtliche Genehmigung ist notwendig, wenn man bauliche Anlagen in, an, über oder unter Gewässern errichten möchte, wie beispielsweise Stege oder Bootsliegeplätze. Laut potsdam-mittelmark.de ist die Untere Wasserbehörde für diese Genehmigungen zuständig. Für eine Genehmigung müssen alle Antragsunterlagen vollständig und rechtzeitig eingereicht werden. Insbesondere müssen naturschutzrechtliche Aspekte beachtet werden, da Genehmigungen im Allgemeinen nur erteilt werden, wenn diese nicht dem Allgemeinwohl schaden.

Spannend ist die Regelung der Nutzungsdauer von solchen Genehmigungen. Diese werden in der Regel für 15 Jahre erteilt, um den Anliegern zu ermöglichen, ihre Investitionen zu amortisieren und gleichzeitig den Gewässerschutz zu gewährleisten. Abgelaufene Genehmigungen müssen neu beantragt werden, da sie ohne Verlängerung erlöschen.

Das Spannungsfeld zwischen Nutzung und Naturschutz

Die Herausforderungen im Bereich der Gewässernutzung sind vielfältig. Oftmals sind es naturschutzrechtliche und fischereirechtliche Vorgaben, die Anträge zum Scheitern bringen. Dies zeigt sich auch in der Ablehnung eines Antrags auf Errichtung einer gewerblichen Steganlage im Ortsteil Glindow in Werder im Jahr 2024. Hier spielten sowohl naturschutzrechtliche als auch denkmalrechtliche Aspekte eine Rolle, weshalb das Einvernehmen der Stadt Werder (Havel) fehlte.

Laut umweltbundesamt.de ist es von zentraler Bedeutung, einen Ausgleich zwischen wirtschaftlichen und ökologischen Interessen zu finden. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt die Gewässerbewirtschaftung auf Bundesebene und enthält wichtige Vorschriften zum Schutz der Gewässer. Diese Vorschriften müssen sowohl national als auch im internationalen Rahmen eingehalten werden, um die Wasserressourcen für zukünftige Generationen zu bewahren.

Zusammengefasst bleibt festzuhalten: Während die Nachfrage nach Stegen für Freizeitangebote hoch ist, wird den naturschutzrechtlichen Vorgaben höchste Priorität eingeräumt. Das zeigt sich deutlich an den von der Unteren Wasserbehörde abgelehnten Anträgen, getsort aus einem hohen Maß an Verantwortungsbewusstsein heraus. Die Herausforderungen, die hier auf die Anlieger zukommen, sind alles andere als gering – doch die Sorge um unsere Gewässer steht dabei stets an erster Stelle.