Brandenburg verweigert Rückholung jesidischer Familie aus dem Irak!
Eine jesidische Familie aus Lychen, Uckermark, wurde in den Irak abgeschoben. Politische Diskussionen zur Rückholung laufen.

Brandenburg verweigert Rückholung jesidischer Familie aus dem Irak!
Heute haben wir bedauerliche Nachrichten für eine jesidische Familie aus Brandenburg. Die Landesregierung hat entschieden, dass es keine Möglichkeit gibt, die abgeschobene Familie aus dem Irak zurückzuholen. Laut René Wilke, dem parteilosen Innenminister Brandenburgs, fehlt es an einer Rechtsgrundlage für eine Rückkehr. Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte zuvor die Abschiebung der Familie als rechtmäßig angesehen, trotz der laufenden rechtlichen Auseinandersetzung.
Die betreffende Familie lebte mehrere Jahre in Lychen, Uckermark, und bestand aus zwei Erwachsenen und vier minderjährigen Kindern. Ihre Abschiebung erfolgte am 22. Juli 2023, während ein Eilantrag zur Aufhebung der Ausreisepflicht noch in Bearbeitung war. Bedauerlicherweise wurde die Rückkehr der Familie nach Deutschland durch die Ablehnung ihres Asylantrags durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unmöglich gemacht. Am selben Tag, an dem sie abgeschoben wurden, hob das Verwaltungsgericht Potsdam die Ausreisepflicht auf, jedoch war die Abschiebung bereits vollzogen.
Für die Familie, die seit Mai 2023 durch die Ausländerbehörde Uckermark geduldet wurde, wurde die Duldung jeweils für drei Monate erteilt. Trotz mehrfacher Duldungen wurde die Familie im Februar 2024 vollziehbar ausreisepflichtig. Auch als das Potsdamer Verwaltungsgericht die Klage der Familie gegen die Ablehnung ihres Asylantrags als unbegründet abwies, sah das Gericht keine individuelle Bedrohung oder Gruppenverfolgung der Jesiden durch den IS im Irak.
Politischer Druck und öffentliche Unterstützung
Politiker aus den Reihen von SPD, Grünen und Linken haben sich entschieden für die Rückkehr der Familie ausgesprochen. Diese spricht eine deutliche Sprache über die menschlichen und rechtlichen Verpflichtungen Deutschlands gegenüber den Jesiden, die nachweislich unter dem Völkermord durch den IS gelitten haben. Der Bundestag erkannte im Jahr 2023 den Völkermord an Jesidinnen und Jesiden an und forderte die Bundesregierung auf, diesen Überlebenden dringend Schutz zu gewähren.
Die Situation für Jesiden, die in Deutschland Asyl suchen, scheint sich zunehmend zu verschlechtern. Laut Berichten haben 2022 lediglich 48,6 % der irakischen Jesiden, die Asyl beantragt haben, einen Flüchtlingsstatus erhalten. Das, obwohl der Bundestag erst vor kurzem die Verbrechen des IS als Völkermord eingestuft hat. Die Komplexität dieser Thematik wird durch die Tatsache verstärkt, dass viele Jesiden weiterhin in Camps für Binnenvertriebene leben und die Rückkehr in ihre Heimatregion aufgrund der sich verschlechternden Sicherheitslage im Nordirak kaum möglich ist.
Es bleibt zu hoffen, dass die Initiativen zur Rückholung der jesidischen Familie erfolgreich sind. Der Wunsch nach Rückkehr wird sowohl von der Familie selbst als auch von der Schule in Lychen, die sich für ihre Rückkehr einsetzt, laut geäußert. Die Anwältin der Familie, Kareba Hagemann, plant bereits, gegen die gerichtlichen Entscheidungen vorzugehen und die bestehende Bedrohung ihrer Mandanten im Irak anzusprechen.
Diese tragische Geschichte ist nur ein Teil der größeren Herausforderungen, mit denen viele Jesiden konfrontiert sind. Die großen Fragen der Gerechtigkeit und des Schutzes der schwächsten Glieder in der Gesellschaft stehen nun im Raum, und es bleibt abzuwarten, wie die politische Landschaft auf die anhaltenden Nöte der Jesiden reagieren wird.
Für weitere Informationen zur Situation der jesidischen Flüchtlinge in Deutschland kann auf Borkener Zeitung, rbb24 sowie Süddeutsche Zeitung verwiesen werden.