Ferienwohnungen in Berlin: Gerichtsurteil bringt 1.100 Wohnungen zurück!

Ferienwohnungen in Berlin: Gerichtsurteil bringt 1.100 Wohnungen zurück!
Berlin, Deutschland - Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Anfang 2024 entschieden, dass auch vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungsgesetzes existierende Ferienwohnungen unzulässig erklärt werden können. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf rund 1.100 Ferienwohnungen in der Hauptstadt, die nun wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt werden können. Bislang wurden bereits etwa 300 dieser Wohnungen, vorwiegend in den Bezirken Mitte und Tempelhof-Schöneberg, zurückgegeben. Laut rbb24 haben die Bezirksämter seit 2016 insgesamt knapp 5.300 Ferienwohnungen gemeldet und über 13.500 Verfahren wegen nicht genehmigter Ferienwohnungsnutzung eingeleitet.
Die Rückführung von mehr als 8.100 Ferienwohnungen auf Druck der Ämter stellt einen signifkanten Schritt dar, um den angespannten Wohnungsmarkt Berlins zu entlasten. In Friedrichshain-Kreuzberg wurden beispielsweise mehr als 2.000 Wohnungen dem regulären Wohnungsmarkt wieder zugeführt. Die gesetzlichen Regelungen aus dem Jahr 2018 verlangen von Vermietern, eine Registriernummer zu beantragen, um ihre Wohnung an Dritte weitervermieten zu dürfen. Rund 5.000 Registriernummern wurden in diesem Zeitraum ausgegeben.
Rechtslage und Genehmigungen
Die Regelungen rund um das Zweckentfremdungsverbot sind komplex. Vermieter benötigen eine Genehmigung, wenn sie ihre gesamte Wohnung an Feriengäste vermieten möchten. Diese ist auf maximal 90 Tage pro Jahr begrenzt. Das Anbieten und Bewerben von Wohnraum muss grundsätzlich vorab vom zuständigen Bezirksamt genehmigt werden. Für den Fall, dass weniger als 49 Prozent der Wohnung an Feriengäste vermietet werden, ist lediglich eine Registriernummer erforderlich, so die Informationen von berlin.de.
Wichtig ist, dass das Gesetz über das Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum bereits am 17. März 2016 novelliert wurde. Seit dem 1. Mai 2016 haben Ferienwohnungen in Berlin keinen Bestandsschutz mehr. Nur Ferienwohnungen mit behördlicher Genehmigung genießen dauerhaften Bestandsschutz. Zudem kann die Zweckentfremdung untersagt werden, wenn die Versorgung mit Wohnraum gefährdet ist; diese Entscheidung obliegt dem Senat. Die Genehmigung zur Nutzung als Ferienwohnung wird zudem nur gewährt, wenn überwiegende schutzwürdige private Interessen vorhanden sind, wie aus den Dokumenten des Deutschen Ferienhausverbands hervorgeht.
Wirtschaftliche Folgen und Herausforderungen
Die Verschärfung des Gesetzes könnte erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen auf die Vermieter haben. Die Bußgelder für Verstöße gegen die Regelungen wurden von bis zu 50.000 Euro auf bis zu 100.000 Euro erhöht. Bußgelder in Höhe von rund 11 Millionen Euro wurden seit Inkrafttreten des Gesetzes verhängt. Davon sind etwa 4,2 Millionen Euro tatsächlich eingetrieben worden. Diese Maßnahmen führen zu einer Klagewelle und könnten vielen Vermietern das wirtschaftliche Aus bringen, so die Befürchtungen des DFV, der eine bessere Quotenregelung sowie einen Bestandsschutz für bestehende Ferienwohnungen fordert.
Insgesamt sieht der Senat die Anzahl an Ferienwohnungen in Berlin auf etwa 14.000, wobei rund 6.300 davon behördlich gemeldet sind. Der Tourismus bleibt ein bedeutender Wirtschaftsfaktor der Hauptstadt, mit etwa 6,1 Millionen Übernachtungen pro Jahr in Ferienwohnungen. Jeder sechste Besucher Berlins nutzt eine solche Unterkunft. Trotz der steigenden Nachfrage nach Ferienwohnungen ist der Markt durch die strengen Vorgaben jedoch stark reguliert und eingeschränkt.
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Ort | Berlin, Deutschland |
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