Gerichtsurteil: Corona-Infektion kein Arbeitsunfall in Brandenburg!

Gerichtsurteil: Corona-Infektion kein Arbeitsunfall in Brandenburg!
Potsdam, Deutschland - Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg sorgt für Aufsehen: Ein Brandenburger Projektleiter kämpfte um die Anerkennung seiner Corona-Erkrankung als Arbeitsunfall. Das Gericht entschied, dass es an dem erforderlichen Beweis fehlt, um nachzuweisen, dass das Covid-19-Virus am Arbeitsplatz übertragen wurde. Der Fall betrifft einen 45-Jährigen, der im April 2021 an Corona erkrankte und in einer Firma mit etwa 130 Beschäftigten tätig ist. Er hatte vor seiner Erkrankung an einer zweistündigen Besprechung teilgenommen, in der nachfolgend mehrere Kollegen positiv auf Covid-19 getestet wurden, was die Grundlage seines Antrags bildete.
Das Gericht stellte fest, dass es nicht ausreiche, lediglich ein höheres Risiko am Arbeitsplatz aufgrund von Kontakten zu unterstellen. Die Entscheidung schloss zudem aus, dass allgemeine Risiken im Berufsleben in diesem Fall zu einer Anerkennung als Arbeitsunfall führen könnten. Das Sozialgericht Potsdam hatte bereits in erster Instanz gegen den Kläger entschieden, was das Landessozialgericht in der zweiten Instanz bestätigte. Daher muss die Berufsgenossenschaft keine Kosten für die ärztliche Behandlung übernehmen und keine Entschädigung zahlen.
Keine automatische Anerkennung bei Infektionen
Das Urteil verdeutlicht, dass eine Coronainfektion nicht automatisch als Arbeitsunfall gilt, selbst wenn mehrere Kollegen infiziert sind. Der Angeklagte führt weiterhin an, dass der Nachweis der Übertragung am Arbeitsplatz nicht erbracht werden könne. Dies steht im Einklang mit der Argumentation, dass eine vollständige Isolation im privaten Bereich nicht angenommen werden kann. Diese Perspektive wurde auch in einem vorherigen Beschluss des Sozialgerichts Potsdam bestätigt.
Der genaue Verlauf der rechtlichen Auseinandersetzung zeigt, wie komplex die Beurteilung von Arbeitsunfällen in Zeiten der Pandemie geworden ist. Obwohl das Urteil vom 27. Mai 2025 noch nicht rechtskräftig ist, könnte der Kläger beim Bundessozialgericht die Zulassung zur Revision beantragen. Ähnliche Fälle, wie der einer Berliner Verkäuferin, die im vergangenen Jahr um eine Anerkennung ihrer Infektion als Arbeitsunfall kämpfte, belegen die Herausforderungen vor Gericht.
Relevanz für die soziale Sicherheit
In Deutschland ist das Thema der Corona-Infektionen am Arbeitsplatz nicht nur juristisch von Bedeutung, sondern hat auch erhebliche Auswirkungen auf die soziale Sicherheit der Arbeitnehmer. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Anerkennung von Arbeitsunfällen müssen ständig angepasst werden, um den neuen Herausforderungen, die durch die Pandemie und ähnliche gesundheitliche Risiken entstehen, gerecht zu werden. Eine umfassende Analyse der aktuellen Vorschriften und unterstützende Informationen sind in den gesetzlichen Daten zu finden, wie in verschiedenen Dokumenten, die durch den Bundestag bereitgestellt werden.
Insgesamt zeigt der Fall auf, dass die Grenzen der rechtlichen Absicherung von Arbeitnehmern während der Corona-Pandemie noch nicht vollständig klar gezogen sind. Die Entscheidungen der Gerichte könnten weitreichende Auswirkungen auf ähnliche Klagen in der Zukunft haben.
Für weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen in Deutschland können Sie Bundestag besuchen.
Das Urteil des Landessozialgerichts sowie die vorangegangenen Entscheidungen können unter Tagesspiegel und Stern nachgelesen werden.
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Ort | Potsdam, Deutschland |
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