Hagenow: Historische Platane fällt für barrierefreien Zugang!

Umbauarbeiten in Hagenow-Land erfordern die Fällung einer alten Platane trotz Protesten. Neue Bäume sollen folgen.
Umbauarbeiten in Hagenow-Land erfordern die Fällung einer alten Platane trotz Protesten. Neue Bäume sollen folgen. (Symbolbild/NAG)

Hagenow: Historische Platane fällt für barrierefreien Zugang!

Ludwigslust-Parchim, Deutschland - Im Rahmen eines umfangreichen Umbaus am Amt Hagenow-Land musste eine rund einhundertjährige Platane weichen. Diese Entscheidung fiel nicht leicht, wie Amtsvorsteher Holger Maty betonte. Bereits im Vorjahr wurde eine Fällgenehmigung erteilt, allerdings hoffte die Amtsverwaltung, den stattlichen Baum zu erhalten. Grund dafür war der Widerstand des Amtsausschusses, der nicht leichtfertig auf den Baum verzichten wollte, der nun auf der Auffahrt zur Verwaltung stand und sich nicht hätte schützen lassen können, wie Nordkurier berichtet.

Doch während der Bauarbeiten stellte sich heraus, dass die Wurzeln des Baumes die geplanten Maßnahmen erheblich behinderten. Maty erklärte, dass ohne eine Fällung keine sichere und barrierefreie Lösung gefunden werden konnte. So wurde der Baum am 14. Juni gefällt, nachdem ein Fachunternehmen bestätigt hatte, dass sich keine Tiere in ihm aufhielten. Diese Fällungen rufen jedoch häufig Proteste hervor, da Naturschutzmaßnahmen strenger sind, als so manch einer denkt. Auch hier musste eine Ausnahmegenehmigung der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Ludwigslust-Parchim eingeholt werden.

Rechtliche Rahmenbedingungen

In Deutschland ist die Fällung von Bäumen eine komplexe rechtliche Angelegenheit. Wer einen Baum fällen möchte, benötigt in der Regel eine Baumfällgenehmigung, wie anwalt.de erläutert. Bei einem Verstoß drohen sogar Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Dies schaut man sich in den Baumschutzsatzungen und den entsprechenden Gesetzen genauer an, um sicherzugehen, dass die Fällung rechtens ist. Es gibt zahlreiche Ausnahmen, die aber häufig an Auflagen geknüpft sind, darunter auch Ersatzpflanzungen.

Die Fällung muss zudem während der festgelegten Fällperiode von 1. Oktober bis 28./29. Februar erfolgen. Zudem betrifft der Schutz von Bäumen auch die Vegetationsperiode, wo das Beseitigen von Gehölzen grundsätzlich verboten ist. Diese Regelungen haben das Ziel, Insekten und brütende Vogelarten zu schützen, und stellen somit sicher, dass der Naturschutz gewahrt bleibt.

Nachhaltigkeit im Fokus

Maty wies darauf hin, dass die Transporte und Fällungen mit öffentlichen Geldern finanziert werden, und daher sorgsam damit umgegangen werden müsse. Um den Verlust des Baumes zu kompensieren, ist ein nachhaltiges Konzept in Planung: Nach Abschluss der Bauarbeiten sollen drei neue Bäume gepflanzt werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den charakteristischen Charakter der Landschaft zu bewahren und der Natur etwas zurückzugeben – eine wichtige Überlegung, die in Anbetracht der verschärften Umweltvorschriften immer mehr in den Vordergrund rückt.

Wenn Peter Müller von der Umweltbehörde über die Bahnhofstraße schlendert, wird weiterhin deutlich, wie wichtig der Schutz von Bäumen und Naturflächen ist. Aber auch die Erreichbarkeit der Bürgerbüros muss gegeben sein, was bedeutet, dass solche aufwendigen Umbauten nötig sind. Der Spagat zwischen Naturschutz und öffentlichem Interesse bleibt eine Herausforderung, die auf jeder Baustelle präsent ist. Naturschutzvorschriften sehen in diesem Zusammenhang vor, dass Bäume und Gehölze generell geschützt werden müssen, wobei jedoch jede Fällung gut begründet sein muss.

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OrtLudwigslust-Parchim, Deutschland
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