Ärzte verweigern Jugendarbeitsschutzuntersuchungen – Eltern in Not!

Ärzte verweigern Jugendarbeitsschutzuntersuchungen – Eltern in Not!
Mecklenburgische Seenplatte, Deutschland - Wie sieht es zurzeit für Jugendliche in der Region aus, wenn es um die notwendige Jugendarbeitsschutzuntersuchung geht? Immer mehr Eltern berichten von Schwierigkeiten, einen Termin für diese wichtige Untersuchung zu erhalten. Eine betroffene Mutter schilderte, dass sie nach einem regelrechten Telefonmarathon fassungslos war: „Ich soll mit dem Arzt feilschen?“Nordkurier berichtet von ähnlichen Erfahrungen, die in mehreren Bundesländern, insbesondere im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, gemacht werden.
Die Realität ist, dass Kinder- und Hausärzte in Neubrandenburg diese Untersuchungen nicht mehr durchführen. Das setzt viele Eltern und Jugendliche unter Druck, denn gesetzlich ist die Jugendarbeitsschutzuntersuchung verpflichtend. Diese Untersuchung muss vor der Unterzeichnung eines Ausbildungsvertrags abgeschlossen sein, um sicherzustellen, dass die Gesundheit und Entwicklung der jugendlichen Arbeiter nicht beeinträchtigt wird. Laut der LAGuS sind Jugendliche, also Personen, die 15, aber noch nicht 18 Jahre alt sind, vor ihrer ersten Beschäftigung ärztlich zu untersuchenLAGuS.
Ärzte und Terminproblematik
Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Untersuchungen durch qualifizierte Ärzte erfolgen. Hausärzte sind grundsätzlich berechtigt, die Jugendarbeitsschutzuntersuchungen durchzuführen, dennoch verweist die Kassenärztliche Vereinigung auf das Jugendarbeitsschutzgesetz, das viele Ärzte dazu verleitet, diese Untersuchungen nicht mehr anzubieten. Dies führt dazu, dass betroffene Eltern häufig die gleiche Antwort erhalten: „Diese Untersuchung machen wir nicht mehr“, wie die Mutter berichtete.|Jede Untersuchung sollte durch einen Untersuchungsberechtigungsschein dokumentiert werden, der bei der zuständigen Meldebehörde ausgestellt wird.
Interessanterweise appelliert die LAGuS an die Kinder- und Jugendärzte, diese wichtigen Untersuchungen weiterhin durchzuführen, da die Vergütung als zu niedrig angesehen wird. Ein zusätzliches Problem ergibt sich aus der Tatsache, dass die betroffene Mutter im nächsten Jahr erneut einen Arzt aufsuchen muss, da die Amtsärztin, die sie schließlich vermittelte, nicht zuständig ist. Die Gesundheitsämter stehen stark unter Druck, um die Situation zu verbessern.
Rechtliche Rahmenbedingungen und gesundheitliche Absicherung
Ein detaillierter Blick auf die Vorschriften zeigt, dass die Erstuntersuchung Pflicht ist, um sicherzustellen, dass Jugendliche für den gewählten Beruf gesundheitlich geeignet sind. Ohne eine ärztliche Bestätigung, die nicht älter als 14 Monate zu Beginn der Tätigkeit sein darf, ist die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren strafbarBGETEM.
Die Nachuntersuchungen sind ebenfalls von Bedeutung und müssen innerhalb des ersten Jahres sowie jährlich danach erfolgen, um sicherzustellen, dass sich keine gesundheitlichen Probleme entwickelt haben. Diese Pflicht schützt nicht nur die Jugendlichen, sondern trägt auch zur allgemeinen Sicherheit am Arbeitsplatz bei. Der angespannte Dialog zwischen den Ländern und dem Bund, um die Gebührenordnung für Ärzte zu überarbeiten, schafft einen weiteren potenziellen Lösungsansatz für diese Misere.
Die Situation bleibt also angespannt und zeigt, wie wichtig es ist, dass Gesundheitsversorgung und Arbeitsschutz Hand in Hand gehen. Es bleibt zu hoffen, dass die Apelle an die Ärzte und die Maßnahmen der Gesundheitsämter bald fruchten werden, um die Rechte und die Gesundheit der Jugendlichen zu sichern.
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Ort | Mecklenburgische Seenplatte, Deutschland |
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