Windkraft in Westmecklenburg: Nächster Schritt oder Stillstand?
Der Planungsverband Westmecklenburg hat am 2.10.2025 Windvorranggebiete bis 2027 beschlossen, während Bürgerinitiativen kritisieren, dass dies zu spät geschieht.

Windkraft in Westmecklenburg: Nächster Schritt oder Stillstand?
Am 2. Oktober 2025 hat der Planungsverband Westmecklenburg in einer entscheidenden Sitzung die Windvorranggebiete bis 2027 festgelegt. Diese Gebiete umfassen lediglich 1,4 Prozent der Region. Der Beschluss stößt auf Kritik von Bürgerinitiativen, die bemängeln, dass die Festlegung der Windvorranggebiete viel zu spät kommt. Ein kürzlich ergangenes juristisches Urteil hat den Planungsverband zusätzlich unter Druck gesetzt und führte zu Genehmigungen für Windkraftanlagen außerhalb der neu festgelegten Gebiete. Diese Entwicklung sorgt für Befürchtungen seitens der Bürgerinitiativen und einiger Bürgermeister, die vor einem “Wildwuchs” an Windkraftanlagen warnen.
Im Rahmen der Erfüllung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sind in Zukunft jedoch 2,1 Prozent der Flächen für Windkraftanlagen erforderlich, um die Vorgaben zu erfüllen. Hierbei orientiert sich auch das kommunale Energieversorgungsunternehmen Wemag an diesem Ziel. Der jüngste Beschluss jedoch sieht vorerst nur die 1,4 Prozent bis 2027 vor. In Anbetracht dieser Situation könnten Genehmigungen für Windkraftanlagen außerhalb der Gebiete abgelehnt werden, was laut Capsar Baumgart, dem Vorstand von Wemag, 84 Projekte betreffen würde. Der Konzern könnte durch diese Regelung mit einem finanziellen Schaden von bis zu 20 Millionen Euro rechnen und droht in einem Schreiben an die Bürgermeister mit Klagen gegen das Land.
Neue Gesetze zur Beschleunigung
Zur gleichen Zeit hat sich die Gesetzeslage für die Windenergie in Deutschland verändert. Am 15. August 2025 trat ein Gesetzespaket zur Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie RED III in Kraft. Diese Regelungen zielen darauf ab, den Windenergieausbau zu beschleunigen, indem Beschleunigungsgebiete für die Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen etabliert werden.
Die Einführung von Beschleunigungsgebieten ermöglicht es, bestehende Windenergiegebiete leichter auszubauen. Diese Gebiete müssen bereits Umweltprüfungen durchlaufen haben und dürfen nicht in sensiblen Schutzgebieten, wie Naturschutzgebieten oder Biosphärenreservaten, liegen. Innerhalb dieser Gebiete sollen die Genehmigungsverfahren vereinfacht werden, unter anderem durch den Wegfall der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung und eine raschere Prüfung artenschutzrechtlicher Aspekte. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, dass Genehmigungen im vereinfachten Verfahren schneller erteilt werden können.
Staatliche Initiativen für erneuerbare Energien
Ergänzend dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Umsetzung der RED III beschlossen, der nicht nur die Wind-, sondern auch die Solarenergie betrifft. Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Bruttoendenergieverbrauch in der EU bis 2030 auf mindestens 42,5 Prozent zu steigern. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass innerhalb der Beschleunigungsgebiete die Genehmigungen für Wind- und Solarenergieanlagen sowie zugehörige Energiespeicheranlagen in einem vereinfachten Verfahren erteilt werden können.
Die Initiative zur Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien ist ein zentrales Anliegen der gegenwärtigen Koalition. Gemäß den neuen Regelungen sollen nun auch Batteriespeicher privilegiert behandelt werden, sofern sie im räumlichen Zusammenhang mit Windenergieanlagen stehen. Die genaue Definition, wann ein Speicher als dienend gilt, liegt allerdings noch im Unklaren.
Insgesamt zeigt sich, dass die Windenergie in Westmecklenburg und darüber hinaus eine dynamische Entwicklung nimmt. Es bleibt abzuwarten, ob die beschleunigten Verfahren tatsächlich die gewünschten Fortschritte bringen und ob die Bürgerinitiativen in ihren Anliegen Gehör finden.