16-Jähriger auf E-Scooter: Cannabis und Messer bei Polizei gefunden!

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Ein 16-Jähriger in Schwerin wurde beim E-Scooter-Fahren mit Cannabis und einem Messer erwischt, nun ermittelt die Polizei.

Ein 16-Jähriger in Schwerin wurde beim E-Scooter-Fahren mit Cannabis und einem Messer erwischt, nun ermittelt die Polizei.
Ein 16-Jähriger in Schwerin wurde beim E-Scooter-Fahren mit Cannabis und einem Messer erwischt, nun ermittelt die Polizei.

16-Jähriger auf E-Scooter: Cannabis und Messer bei Polizei gefunden!

In der Hamburger Allee in Schwerin wurde ein 16-jähriger Jugendlicher auf seinem E-Scooter gestoppt und steht nun im Verdacht, mit Cannabis gehandelt zu haben. Er wurde bei einer Verkehrskontrolle von der Polizei überprüft, die Hinweise darauf hatten, dass er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Bei der Durchsuchung des Jugendlichen fanden die Beamten nicht nur Cannabisprodukte im zweistelligen Grammbereich, sondern auch ein illegales Messer. Der Besitz von Cannabis ist für Personen unter 18 Jahren gemäß dem Konsumcannabisgesetz (KCanG) ausdrücklich verboten, was die Situation des jungen Mannes nicht gerade einfacher macht. Die Polizei hat daraufhin ein Strafverfahren eingeleitet. Nach den notwendigen Maßnahmen wurde der Jugendliche schließlich an seine Erziehungsberechtigten übergeben. Die Kriminalpolizei Schwerin kümmert sich nun um die weiteren Ermittlungen.

Doch was bedeutet das alles für den Umgang mit Cannabis, besonders für Jugendliche? Mit der Legalisierung des Konsums von nichtmedizinischem Cannabis am 1. April 2024 hat sich zwar die rechtliche Lage geändert, doch die Vorgaben für Personen unter 18 Jahren bleiben stringent. bundesgesundheitsministerium.de weist darauf hin, dass Cannabis-Konsum gesundheitliche und soziale Risiken birgt, die vor allem Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (12 bis 25 Jahre) betreffen können. Die Bundesregierung hat deshalb eine Aufklärungskampagne ins Leben gerufen, die darauf abzielt, den Jugendschutz zu stärken und über die Gefahren des Konsums aufzuklären. Hierzu gehören auch Informationen für Bezugspersonen wie Eltern, Großeltern, Lehrer und Trainer.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Ein Blick auf die rechtlichen Aspekte zeigt, dass die strafrechtliche Bewertung des Handeltreibens mit Cannabis weiterhin auf den Grundlagen des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) beruht. Wie ferner-alsdorf.de erklärt, stellt der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 15. Mai 2024 fest, dass der Begriff des Handeltreibens nach dem KCanG gleichzusetzen ist mit dem im BtMG. Das Handeltreiben gilt bereits als vollendet, wenn ein ernsthaftes Verkaufs- oder Lieferangebot gemacht wird, egal ob Käufer zeigen Interesse oder nicht. Dies bedeutet, dass selbst vermeintlich harmloses Handeln ernsthafte rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, vor allem für Minderjährige.

Dieses Geschehen rund um den Jugendlichen in Schwerin wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die Herausforderungen bei der Umsetzung des KCanG, sondern zeigt auch, dass die gesetzlich verankerten Schutzmaßnahmen für junge Menschen unbedingt ernst genommen werden müssen. Die Polizei hat in diesem Fall bereits Schritte eingeleitet; jetzt bleibt abzuwarten, wie die Kriminalpolizei und die Gerichte mit dem Fall verfahren werden. Angesichts der laufenden Diskussionen rund um den Cannabiskonsum in Deutschland dürften die kommenden Wochen und Monate auf diesem Gebiet noch spannend werden.