Fahrstuhl-Drama an der Schule: Nachbar macht Inklusion zum Glücksspiel!
Fahrstuhl-Drama an der Schule: Nachbar macht Inklusion zum Glücksspiel!
Ueckermünde, Deutschland - In Ückermünde herrscht derzeit angespanntes Klima rund um die Renaturierung der Regionalen Schule „Ehm Welk“. Trotz der intensiven Bemühungen der Stadtverwaltung gibt es nach wie vor keinen Fortschritt bei der Genehmigung für einen dringend benötigten Fahrstuhl am Hauptgebäude der Schule. Laut Nordkurier würde dieser Fahrstuhl maßgeblich dazu beitragen, die Schule vollständig als Inklusionsschule zu nutzen, was insbesondere für Schüler mit speziellen Förderbedarfen von großer Bedeutung ist.
Die Umbauarbeiten, die seit dem vergangenen Jahr laufen, zielen darauf ab, die Förderschwerpunkte in den Bereichen Sehen, Hören und körperlich-motorische Entwicklung zu schärfen. Doch leider wird das Projekt durch die fehlende Zustimmung eines Nachbarn stark gebremst. Ein Umstand, der sicher viele Nachbarn zum Nachdenken anregen sollte: bauliche Veränderungen bedeuten oft auch Konflikte. Dies zeigt sich besonders in diesem Fall, da der Fahrstuhl auf dem Schulgelände geplant ist, aber die erforderlichen Abstände zum Nachbargrundstück nicht eingehalten werden können – es fehlen gerade einmal 0,84 Quadratmeter. Der Nachbar verweigert zudem die Eintragung einer Baulast im Grundbuch, was die Situation weiter kompliziert.
Nachbarrecht und Bauliche Herausforderungen
Wie wichtig ein harmonisches Miteinander in der Nachbarschaft ist, zeigt das Nachbarrecht, das von ra-kotz anschaulich dargestellt wird. Bei baulichen Veränderungen sind oft die Zustimmung der Nachbarn und die Einhaltung von Grenzabständen unerlässlich. Für den Bau von Anbauten, Garagen oder ähnlichem ist die Zustimmung des Nachbarn gesetzlich sehr häufig erforderlich. Das Gespräch unter Nachbarn kann hier tatsächlich viel bewirken und die rechtlichen Schritte erleichtern.
Die Stadtverwaltung hat jedoch bereits eine Ausnahmegenehmigung angestrebt, da der Bauamtsleiter Sven Behnke von guten Argumenten für diese Genehmigung spricht. Ein Anwohner des Nachbargrundstücks hat einen Ausgleich von 10.000 Euro gefordert, den die Stadt jedoch ablehnt. Stattdessen plant sie, eine rechtlich mögliche Entschädigung zu zahlen, deren Höhe durch einen Gutachter zu bewerten ist.
Das Ziel der Inklusion
Gerade das Thema Inklusion begegnet uns häufig in der Diskussion über Bildungseinrichtungen. Inklusion ist mehr als nur ein Schlagwort; es geht um die Zugehörigkeit und die Schaffung von Zugängen, die Ausgrenzungen vermeiden. Der Zugang zu barrierefreien Schulen ist gesetzlich festgeschrieben, was sich im niedersächsischen Schulgesetz (§ 59 Abs. 1 Satz 1) widerspiegelt und auch durch die Beispiele anderer Schulen wie der Balthasar-Leander-Schule in Harsefeld illustriert wird. Inklusion bedarf nicht nur baulicher Veränderungen, sondern auch personeller und struktureller Anpassungen, um allen Schülern gerecht zu werden und das Lernumfeld zu verbessern, so der Tenor der aktuellen Diskussion.
Es bleibt zu hoffen, dass sich die Situation an der Regionalen Schule „Ehm Welk“ bald zum Positiven wenden wird und die notwendigen Schritte ergriffen werden, damit barrierefreie Bildung endlich Wirklichkeit wird. Das Wohlergehen der Schüler muss an erster Stelle stehen, und jede bauliche Veränderung sollte dieses Ziel im Blick haben.
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Ort | Ueckermünde, Deutschland |
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