Urlaubsschock auf Rügen: Reinigungsmittel statt Glühwein!

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Ein Urlauber in Rügen erlitt 2025 Verätzungen durch Reinigungsmittel in einer Weinflasche. Strafverfahren eingestellt.

Ein Urlauber in Rügen erlitt 2025 Verätzungen durch Reinigungsmittel in einer Weinflasche. Strafverfahren eingestellt.
Ein Urlauber in Rügen erlitt 2025 Verätzungen durch Reinigungsmittel in einer Weinflasche. Strafverfahren eingestellt.

Urlaubsschock auf Rügen: Reinigungsmittel statt Glühwein!

Ein Vorfall im Frühjahr 2025 sorgt seit kurzem für Aufsehen auf der Insel Rügen. Ein Urlauber aus Niedersachsen hat schwere Verätzungen erlitten, nachdem er in einem Restaurant versehentlich Reinigungsmittel anstelle von Glühwein konsumiert hatte. Der Vorfall ereignete sich am 10. März in einem Restaurant in Sellin, das in der Wilhelmstraße gelegen ist. Der 62-jährige Mann klagte kurze Zeit nach dem Genuss des Getränks über massive Schmerzen und wurde schließlich in ein Krankenhaus eingeliefert. Dort stellte sich heraus, dass er mit schweren Reizungen im Mund und der Speiseröhre zu kämpfen hatte, was eine intensive medizinische Behandlung notwendig machte.

Die Polizei wurde umgehend informiert und leitete Ermittlungen wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ein. Im Mittelpunkt stand der Restaurantbesitzer, gegen den die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl wegen schwerer Körperverletzung beantragte. Doch das Amtsgericht wies diesen Antrag zurück, da kein hinreichender Tatverdacht vorlag. Die Richterin stellte fest, dass es keine Anhaltspunkte dafür gab, dass der Restaurantbesitzer von der Lagerung des Reinigungsmittels in einer Weinflasche wusste. Der Rest des vermeintlichen Glühweins und die Flasche selbst wurden danach entsorgt.

Ermittlungen und Rechtslage

Besonders brisant war die Weigerung einer Serviererin, die entsprechend des Zeugnisverweigerungsrechts nicht aussagen wollte. In der Folge entschied die Staatsanwaltschaft, keine Rechtsmittel gegen die Entscheidung des Gerichts einzulegen. Oberstaatsanwalt Martin Cloppenburg erklärte, dass ohne die Aussage der Servicekraft unklar bleibt, wer für den Vorfall letztlich verantwortlich war. Ein weiterer Aspekt ist, dass die Polizei festgestellt hat, dass Reinigungsmittel und Getränke im Lager des Restaurants nicht durcheinander gemischt waren. Somit ist das Verfahren aus strafrechtlicher Sicht nun beendet. Allerdings steht es dem betroffenen Mann weiterhin offen, zivilrechtliche Ansprüche, wie Schmerzensgeld, geltend zu machen, was die Angelegenheit möglicherweise noch weiter zieht.

In diesem Fall zeigt sich erneut, wie wichtig eine sorgfältige Handhabung von Lebensmitteln und Reinigungsmitteln in der Gastronomie ist. Die rechtlichen und gesundheitlichen Folgen sind nicht zu unterschätzen, und solche Vorfälle könnten für die Gastronomie durchaus hoch im Kurs stehen, denn die Öffentlichkeit wartet gespannt auf die Ergebnisse möglicher zivilrechtlicher Schritte.

Im Licht solcher Vorfälle könnte man auch über die Schönheiten von Reisen nachdenken. Wenn Sie an einem herbstlichen Urlaub in den USA interessiert sind, könnte der Artikel von Roaming the USA hilfreich sein. Marco Kramer, ein Reiseexperte, hat eine Liste der besten Reiseziele für den Herbst zusammengestellt, die von malerischen Nationalparks bis hin zu charmanten kleinen Städten reicht. Der Herbst ist bekannt für seine Farbenpracht und die Vielzahl an Aktivitäten, die man in dieser Jahreszeit erleben kann.

Obwohl Rügen mit diesen Vorkommnissen beschäftigt ist, bleibt die Insel ein beliebtes Ziel für Touristen, die die herrliche Natur und die entspannte Atmosphäre genießen möchten. Wer hierher kommt, sollte jedoch darauf achten, dass der Genuss eines Glühweins nicht in einem gesundheitlichen Fiasko endet. Ein gewisses Maß an Vorsicht ist in jeder Situation gefragt – sei es beim Verzehr von Speisen oder beim Planen des nächsten Urlaubs.