Bürgerbegehren in Dähre: Landesamt stoppt Windpark-Pläne!
Der Gemeinderat Dähre kippt ein Bürgerbegehren gegen den Windpark. Menschen und rechtliche Fragen im Altmarkkreis stehen im Mittelpunkt.

Bürgerbegehren in Dähre: Landesamt stoppt Windpark-Pläne!
In Dähre, einem kleinen Ort in Sachsen-Anhalt, sorgte ein Bürgerbegehren gegen den Bau eines Windparks für Aufsehen. Der Gemeinderat hatte Ende Juni das Anliegen für zulässig erklärt, doch das Landesverwaltungsamt entschied, diese Zusage aufzuheben. Diese Entscheidung wurde mit dem Hinweis begründet, dass Bürgerentscheide über Bauleitplanungen rechtlich nicht zulässig seien. In dem Kontext wird die Bauleitplanung als eine maßgebliche Festlegung betrachtet, die entscheidet, was wo und wie gebaut werden darf. Der Empörung der Bürgerinitiative, die die Entscheidung als Präzedenzfall mit Sprengkraft ansieht, folgte prompt. Diese befürchtet, dass die Entscheidung nicht nur ihr konkretes Anliegen, sondern auch zukünftige kommunale Bürgerbegehren gefährdet.
„Das Landesverwaltungsamt in Halle entscheidet nun darüber, was demokratisch zulässig ist“, kritisiert die Initiative in einem Schreiben und weist darauf hin, dass diese Problematik nicht nur die Altmark betrifft. Dieser Vorfall ist ein klarer Ausdruck einer breiteren Diskussion über Bürgerbeteiligung und deren Einfluss auf städtebauliche Planungen. Experten weisen darauf hin, dass Bürgerproteste immer mehr zu einem entscheidenden Faktor in der kommunalen Planung werden.
Bürgerbeteiligung im Fokus
Bürgerbegehren gewinnen vor allem in der Endphase von Bauleitplanverfahren an Bedeutung. Oftmals fließen Unterschriftensammlungen in die letzten Schritte der Planungen ein, wodurch die Kommune gezwungen ist, die rechtliche Zulässigkeit solcher Begehren zu klären. Wichtige Aspekte hierbei sind die korrekte Formulierung der Fragestellung sowie deren Begründung, die die Planungshoheit der Kommune wahren muss. Negative oder reiner Verhinderungsplanungen sind unzulässig.
Darüber hinaus wird empfohlen, im Falle eines Bürgerbegehrens gleichzeitig einen Bürgerentscheid durch den Gemeinderat durchzuführen, um dem Bürgerbegehren entgegenzutreten. Solche Maßnahmen verdeutlichen, wie komplex die rechtlichen Rahmenbedingungen sind, an die sich sowohl Bürgerinitiativen als auch Kommunen halten müssen.
Um die Thematik ausführlicher zu beleuchten, wird Herr Rechtsanwalt Jürgen Greß am 08. Dezember 2022 in einem Seminar, veranstaltet von einer Fachvereinigung für kommunale Verwaltung, die Fragestellungen rund um das Bürgerbegehren vertiefen und relevante Aspekte der Rechtslage erläutern.