Stallpflicht im Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Schutz vor Geflügelpest!
Landkreis Anhalt-Bitterfeld ergreift Maßnahmen gegen Geflügelpest mit Stallpflicht ab 4. November bis 3. Dezember 2025.

Stallpflicht im Landkreis Anhalt-Bitterfeld: Schutz vor Geflügelpest!
Im Landkreis Anhalt-Bitterfeld gibt es aktuell scharfe Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest, auch als hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI) bekannt. Ab dem 4. November bis zum 3. Dezember gilt eine Stallpflicht für alle Geflügelhalter im gesamten Kreisgebiet. Dies berichtet die MZ. Die Tiere dürfen nur in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Vorrichtungen gehalten werden, die einen Kontakt mit Wildvögeln und deren Kot verhindern.
Zusätzlich sind jegliche Ausstellungen, Märkte sowie Wettbewerbe mit Geflügel und Tauben untersagt. Auch das Jagen von Federwild bleibt während dieser Zeit verboten. Alle Halter müssen, sofern noch nicht geschehen, ihre Tierhaltung beim Fachbereich Verbraucherschutz, Gesundheit und Veterinärwesen anmelden.
Wichtige Hygieneregeln zu beachten
Die Behörde fordert die Tierhalter zur Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen auf. Dazu gehört, dass Futter und Wasser vor dem Zugriff wilder Vögel geschützt werden müssen. Vor und nach dem Besuch der Ställe sollen die Hände gründlich gewaschen und desinfiziert werden. Tote oder auffällige Tiere dürfen nicht berührt werden und sind umgehend dem Landkreis zu melden.
Halter von Geflügel wie Hühnern, Enten oder Tauben sind verpflichtet, ihren Betrieb bei der zuständigen Behörde anzumelden. In dieser Anmeldung müssen Name, Anschrift, Anzahl der Tiere sowie die Nutzungsart und der Standort angegeben werden. Änderungen sind umgehend zu melden. Diese Vorschriften sind Teil der geflügelpestrechtlichen Regelungen, die seit dem 15. Oktober 2018 bestehen und durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung in Deutschland konkretisiert werden.
Warnungen vor weiteren Risiken
Die Gesundheitsbehörden raten zur Vorsicht und zur strikten Einhaltung der Hygienevorschriften, um eine Ausweitung der Krankheitsfälle zu verhindern. Insbesondere erwähnt das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) in seinen aktuellen Beobachtungen vermehrte Infektionen bei Wildvögeln. Dies könnte auf eine mögliche Ansteckungsgefahr für domestiziertes Geflügel hindeuten.
In dieser angespannten Situation lassen sich durch gewissenhafte Maßnahmen und verantwortungsvolles Handeln der Geflügelhalter vielleicht schwerwiegendere Ausbrüche der Geflügelpest verhindern. Der Landkreis appelliert an alle Beteiligten, auch die höchsten Hygienestandards zu wahren. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob die ergriffenen Maßnahmen zu einer Stabilisierung der Lage führen werden.