AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz vor Millionen-Nachforderung!

AfD-Fraktion in Rheinland-Pfalz vor Millionen-Nachforderung!
Rheinland-Pfalz, Deutschland - Die AfD-Fraktion im rheinland-pfälzischen Landtag sieht sich mit einer erheblichen finanziellen Nachforderung konfrontiert. Der Landesrechnungshof hat festgestellt, dass von 2016 bis 2018 mehr als 243.000 Euro aus Steuermitteln nicht bestimmungsgemäß verwendet wurden. Diese Fundsummenaus dem öffentlichen Haushalt müssen gemäß den gesetzlichen Vorschriften ordnungsgemäß verarbeitet werden. Der Bericht weist darauf hin, dass die Vermischung von Fraktions- und Parteiarbeit eine der Hauptursachen für die Rückforderung darstellt. Welt berichtet, dass die AfD-Fraktion bereits 61.000 Euro der Rückzahlungen beglichen hat. Dennoch bleiben noch mehr als 182.000 Euro offen, die bis zum 9. Juli zurückgezahlt werden müssen.
Im Zeitraum von 2016 bis 2018 haben die Fraktionen im rheinland-pfälzischen Landtag insgesamt 16,5 Millionen Euro an Geldleistungen erhalten. Die AfD-Fraktion erhielt hiervon rund drei Millionen Euro und hatte zum Zeitpunkt der Prüfung 14 Abgeordnete unter dem Vorsitz von Uwe Junge. Der Bericht des Rechnungshofs dokumentiert eine Vielzahl von beanstandeten Mitteln in der Höhe von insgesamt 299.145,43 Euro, wobei ein Großteil der Beanstandungen die AfD-Fraktion betrifft. Tagesschau stellt fest, dass die AfD mehr als 81% der beanstandeten Mittel in Anspruch genommen hat, obwohl sie nur 18% der gesamten Geldleistungen erhielt.
Vorwürfe und rechtliche Schritte
Die Vorwürfe des Rechnungshofs sind nicht gering. Sie reichen von unvollständigen Fahrtenbüchern über fehlende Belege bis hin zur unsauberen Buchführung. Insbesondere die Vermischung der Fraktionsarbeit mit parteipolitischen Werbemaßnahmen hat zu massiven Problemen geführt. Ein Beispiel für die unzulässige Verwendung von Steuermitteln ist die Veranstaltung „100 Tage Fraktion“, die mit 22.119,30 Euro zu Buche schlug. Für die Fraktionszeitung „Blauer Max“ wurden beispielsweise Kosten in Höhe von 70.346,69 Euro ermittelt. Diese Ausgaben wurden nicht als fraktionsbezogen anerkannt, was die Rückforderung rechtfertigt.
Insgesamt haben auch andere Fraktionen wie SPD, CDU, Grünen und FDP kleinere Beträge von rund 55.000 Euro nicht ordnungsgemäß verwendet, jedoch wurden diese Summen bereits vollständig zurückgezahlt. Im Gegensatz dazu sieht sich die AfD-Fraktion nun mit offenen Rückforderungen konfrontiert und erwägt rechtliche Schritte gegen die Rückzahlungsforderungen. Fraktionschef Bollinger kritisiert die verspätete Veröffentlichung des Berichts als problematisch. Bundestag hebt hervor, dass es gesetzlich geregelt ist, dass Fraktionen eine angemessene Ausstattung zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben erhalten müssen, und dass diese auch über ihre Einnahmen und Ausgaben Buch führen müssen.
Aufruf zu klaren Sanktionen
Die übrigen Fraktionen im Parlament haben die Vorgehensweise der AfD kritisiert und unterstützen das Ansinnen, die Rückforderungen durchzusetzen. Insbesondere die Transparenz bei der Verwendung von Steuermitteln ist ein wichtiges Thema in der politischen Debatte. Organisationen wie Abgeordnetenwatch fordern deshalb klare Nachbesserungen und Sanktionen für den Fall der nicht ordnungsgemäßen Verwendung von Mitteln. Die Frist zur Rückzahlung ist ein für die AfD-Fraktion entscheidender Punkt, da sie hiermit die Möglichkeit zur rechtlichen Auseinandersetzung hat.
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Ort | Rheinland-Pfalz, Deutschland |
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