Neuer Gehweg im Rotemühlenweg: Barrierefreiheit für alle!
Neuer Gehweg im Rotemühlenweg: Barrierefreiheit für alle!
Rotemühlenweg, 37520 Osterode am Harz, Deutschland - Ein großer Schritt für die Barrierefreiheit in der Stadt: Am 9. Juli 2025 wurde der erste Bauabschnitt der Gehweg-Erneuerung im Rotemühlenweg abgeschlossen. Wie osterode.de berichtet, wurde der Gehweg zwischen der Brücke über den Mühlengraben und der Einmündung in die Ernst-Müller-Allee umfassend saniert. Vor wenigen Wochen erfolgte die Abnahme der Bauleistung, die die Grundlage für eine sichere und komfortable Fortbewegung für alle Bürgerinnen und Bürger schafft.
Ein wichtiger Aspekt der Renovierung ist die Verbesserung der Barrierefreiheit für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Zur Gewährleistung einer besseren Orientierung und Sicherheit wurde ein neues Geländer installiert. Dies ist besonders relevant, da die Rückmeldungen aus der Bürgerschaft und vom Behindertenbeirat auf eine eingeschränkte Nutzbarkeit des Gebietes hinwiesen. Die Gesamtkosten dieser Maßnahme belaufen sich auf etwa 180.000 Euro und beinhalten neben den Bauarbeiten auch Baugrunduntersuchungen und Vermessungsleistungen.
Geplante Erweiterungen und inklusive Infrastruktur
Die Stadtverwaltung von Osterode setzt ein Zeichen für eine inklusive Infrastruktur. Ein geplanter zweiter Bauabschnitt soll die Sanierung der Brücke über den Mühlengraben sowie eine weitere Gehweg-Erneuerung in diesem Bereich umfassen. Damit wird nicht nur auf die Bedürfnisse der Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehhilfen eingegangen, sondern auch auf eine breitere Zugänglichkeit für alle.
Ein Hinweis, der im Zusammenhang mit der barrierefreien Gestaltung oft erwähnt wird, ist die Norm DIN 18040-1. Diese definiert wichtige Kriterien für die Gestaltung öffentlicher Verkehrsflächen, einschließlich der Breite und Beschaffenheit von Wegen und Eingängen. So sind beispielsweise Mindestbreiten für Bewegungsflächen festgelegt, die eine sichere Begegnung zwischen Fußgängern und Menschen mit besonderen Bedürfnissen ermöglichen. Ein Beispiel zeigt, dass die empfohlene Wegebreite bei Begegnungen mit Rollstühlen, Kinderwagen oder Gehhilfen mindestens 1,80 m betragen sollte, um jederzeit eine ordnungsgemäße Nutzung zu gewährleisten. Dabei werden auch Aspekte wie die Abführung von Oberflächenwasser, die Oberflächenbeschaffenheit und die Notwendigkeit von taktilen Bodenindikatoren berücksichtigt, wie nullbarriere.de erläutert.
Ein Schritt in die Zukunft
Die Fertigstellung der Sanierungsarbeiten markiert somit nicht nur einen Fortschritt in der Stadtentwicklung, sondern steht auch im Kontext der UN-Behindertenrechtskonvention von 2008, die die Rechte von Menschen mit Behinderungen stärken soll. Zugang zu öffentlicher Infrastruktur ist ein Grundrecht, und die Stadt leistet mit diesen Arbeiten einen bedeutenden Beitrag zur Förderung der Barrierefreiheit. Diese Normen, wie die DIN 18040, sind nicht nur Vorschriften, sondern auch ein Leitfaden für die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft.
Osterode zeigt mit dieser Maßnahme, dass da etwas bewegt wird und dass ein gutes Händchen für die Gestaltung öffentlicher Räume an den Tag gelegt wird. Die laufende Kommunikation mit der Bürgerschaft, besonders mit Menschen, die auf barrierefreie Angebote angewiesen sind, ist dabei unerlässlich. Der Weg zur Inklusion ist lang, doch jede Maßnahme bringt uns ein gutes Stück näher!
Details | |
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Ort | Rotemühlenweg, 37520 Osterode am Harz, Deutschland |
Quellen |
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