Osterode am Harz: Nachtragshaushalt 2025 offiziell genehmigt!

Der Rat der Stadt Osterode am Harz hat am 27.03.2025 den Nachtrags-Haushaltsplan genehmigt, wirksam ab 24.06.2025.
Der Rat der Stadt Osterode am Harz hat am 27.03.2025 den Nachtrags-Haushaltsplan genehmigt, wirksam ab 24.06.2025. (Symbolbild/NAG)

Osterode am Harz: Nachtragshaushalt 2025 offiziell genehmigt!

Osterode am Harz, Deutschland - In Osterode am Harz gibt es Neuigkeiten aus dem Rathaus: Der Rat der Stadt hat am 27. März 2025 die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 beschlossen. Diese Entscheidung ist ein wichtiger Schritt, um auf finanzielle Veränderungen im laufenden Jahr angemessen zu reagieren. Doch zunächst stand die Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde aus, bevor die Nachtragshaushaltssatzung in Kraft tritt. Erst nach dieser Genehmigung, die am 2. Juni 2025 erteilt wurde, kann die Satzung öffentlich bekannt gemacht und ausgelegt werden, was jetzt endlich geschehen ist. Die Rechtskraft des 1. Nachtrags-Haushaltsplanes trat am 24. Juni 2025 in Kraft.

Doch was ist eigentlich ein Nachtragshaushalt? Laut Kommunalwiki ist er ein Haushalt, der im laufenden Jahr aufgestellt oder verändert wird. Wenn Einsparungen oder spezielle Ausgaben nicht ausreichen, um notwendige Anpassungen in der Haushaltsplanung vorzunehmen, kann eine Kommune jederzeit einen Nachtragshaushalt beschließen. Das ist ein flexibles Instrument, das nicht nur in der Stadt Osterode, sondern auch auf Bundes- und Landesebene zur Anwendung kommt.

Was steckt im Nachtrag?

Ein Nachtragshaushalt umfasst nicht nur die Haushaltssatzung, sondern auch den Haushaltsplan sowie eventuell weitere Anlagen. Häufig enthalten diese Dokumente nur die geänderten Teile im Vergleich zur ursprünglichen Planung. Dies wird besonders wichtig, wenn erhebliche zusätzliche Ausgaben oder Aufwendungen anstehen. Beispielsweise kann ein Nachtragshaushalt notwendig werden, wenn im Stellenplan Änderungen vorgenommen werden oder neue Investitionen geplant sind. Eine Pflicht zur Aufstellung eines Nachtrages besteht, etwa bei einem voraussichtlichen erheblichen Fehlbetrag oder wenn es um Änderungen bei den Investitionsfördermaßnahmen geht, wie Haushaltssteuerung erklärt.

Darüber hinaus gibt es in den verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. In einigen, wie in Bayern, ist nicht einmal ein erheblicher Fehlbetrag grundlegend erforderlich. Auf der anderen Seite hat Nordrhein-Westfalen beispielsweise spezifische Möglichkeiten für zusätzliche Aufwendungen für Investitionen, die aus dem kommenden Haushalt gedeckt werden können. Das zeigt, wie variabel die Handhabung von Nachtragshaushalten je nach Region sein kann.

Mit der Erteilung der Genehmigung vom 2. Juni 2025 kann die Stadt nun ihre finanziellen Mittel besser planen und notwendige Anpassungen vornehmen. Dies ist nicht nur für die Stadtverwaltung, sondern auch für die Bürger:innen von Bedeutung, da es letztendlich um die Gestaltung der kommunalen Infrastruktur und Dienstleistungen geht. So darf man gespannt sein, wie sich die finanziellen Rahmenbedingungen in den kommenden Monaten entwickeln werden, und welche Projekte in Osterode realisiert werden können.

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OrtOsterode am Harz, Deutschland
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