Neues Gesetz für Sachsen-Anhalt: Investitionsbooster oder bürokratische Falle?

Sachsen-Anhalt hat ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet, das Vergabeverfahren vereinfacht und Investitionen fördert.
Sachsen-Anhalt hat ein neues Tariftreue- und Vergabegesetz verabschiedet, das Vergabeverfahren vereinfacht und Investitionen fördert. (Symbolbild/NAG)

Neues Gesetz für Sachsen-Anhalt: Investitionsbooster oder bürokratische Falle?

Sachsen-Anhalt, Deutschland - In Sachsen-Anhalt hat das neue Tariftreue- und Vergabegesetz (TVergG LSA) für frischen Wind gesorgt. Am 1. März 2023 trat das Gesetz in Kraft, und nun wird es auch als Wirtschaftsmotor gefeiert. Ulrich Thomas, der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU-Fraktion im Landtag, bezeichnete es als „Meilenstein der Entbürokratisierung“ und hofft, dass es Vergabeverfahren deutlich vereinfachen wird. Lange und komplizierte Prozesse gehören damit der Vergangenheit an, was für die Kommunen und Unternehmen hoch im Kurs sein sollte. Auch die Umsetzung des Investitionsprogramms des Bundes soll schneller und unbürokratischer gelingen, wie Magdeburg-Klickt berichtet.

Die Schwellenwerte für Bauleistungen wurden erhöht: Ab sofort gelten Aufträge ab 5,53 Millionen Euro. Für kleinere Aufträge, bis zu 100.000 Euro, dürfen Kommunen nun auch freihändig Vergaben vornehmen. Dies könnte dem lokalen Mittelstand durchaus zugutekommen, der nun bessere Chancen auf öffentliche Aufträge hat.

Konkretisierung durch gesetzliche Regelungen

Das TVergG LSA setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. So wird die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen unterhalb der EU-Schwellenwerte eingeführt, wie Sachsen-Anhalt.de berichtet. Die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A), wird durch die neue UVgO abgelöst. Das Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung (MWL) bemüht sich um eine praxisnahe Anwendung des Gesetzes, indem regelmäßig aktualisierte Handlungsanweisungen und Formblätter zur Verfügung gestellt werden.

Die neue Regelung stellt jedoch auch Herausforderungen dar, insbesondere aufgrund der Komplexität des öffentlichen Auftragswesens. Um sicherzustellen, dass alle Fragen zu Tariftreue und Entgeltgleichheit schnell geklärt werden können, wurde eine zentrale E-Mail-Adresse eingerichtet. Anbieter und Auftraggeber können sich unter Auftragswesen(at)mw.sachsen-anhalt.de direkt an das Ministerium wenden.

Vorteile für tarifgebundene Unternehmen

Das Tariftreuegesetz auf Bundesebene zielt darauf ab, tarifgebundene Unternehmen im Wettbewerb um öffentliche Aufträge und Konzessionen zu stärken (\BMAS\). Dadurch werden die Nachteile, die im Wettbewerb über Lohn- und Personalkosten bestehen, verringert. Unternehmen, die öffentliche Aufträge annehmen, sind ab einem Auftragswert von 30.000 Euro und für Bauaufträge ab 50.000 Euro verpflichtet, tarifvertragliche Arbeitsbedingungen zu gewähren.

Diese Regelungen könnten die Marktbedingungen für viele Unternehmen in der Region verbessern und Anreize schaffen, sich an öffentliche Ausschreibungen zu beteiligen. Die Betroffenen hoffen auf eine schnellere Abwicklung der Vergabeverfahren sowie auf mehr Transparenz und Fairness.

Insgesamt zeigt das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Potenzial, um die Wirtschaft in Sachsen-Anhalt anzukurbeln. Die positive Resonanz seitens der Politik und der Wirtschaft lässt darauf schließen, dass hier ein gutes Händchen bewiesen wurde, um die Rahmenbedingungen für lokale Unternehmen zu verbessern.

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OrtSachsen-Anhalt, Deutschland
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