Sachsen-Anhalt: Neues Bestattungsgesetz sorgt für Kontroversen und Kritik
Sachsen-Anhalt verabschiedet neues Bestattungsgesetz: Ascheentnahme erlaubt, Tuchbestattung eingeführt, religiöse Belange gewahrt.

Sachsen-Anhalt: Neues Bestattungsgesetz sorgt für Kontroversen und Kritik
In Sachsen-Anhalt hat ein jahrelanger Prozess nun zu einem neuen Bestattungsgesetz geführt. Am Donnerstag stimmte der Landtag für eine umfassende Novelle des Gesetzes über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen, die als wichtiger Schritt in Richtung eines zeitgemäßen und interkulturellen Bestattungsrechts bezeichnet wird. Der Gesetzesentwurf ermöglicht unter anderem die Tuchbestattung, also die Bestattung ohne Sarg, und regelt die Entnahme kleiner Aschemengen für Erinnerungsstücke wie Gedenkdiamanten.
Sozialministerin Petra Grimm-Benne (SPD) hob hervor, dass das neue Gesetz den religiösen und kulturellen Bedürfnissen stärker Rechnung trage. Doch nicht alle sind mit den Änderungen einverstanden. Die katholische Kirche äußert Bedenken, insbesondere zur Entnahme von Asche für private Erinnerungsstücke, was die Trauer individualisieren und privatisieren könnte. Mathias Bethke, Leiter des katholischen Büros in Sachsen-Anhalt, meint, dass die Entnahme von bis zu fünf Gramm Asche einen Schritt in die falsche Richtung darstellt.
Kritik an neuen Regelungen
Die katholische Kirche befürchtet, dass die Veränderungen dies auch für die Zukunft bedeuten könnten, ohne die Gräber als öffentliche Orte zur Trauerbewältigung zu bewahren. Die neue Regelung sieht vor, dass Verstorbene selbst über die Entnahme der Asche verfügen müssen. Damit soll es dann möglich sein, Teile der Asche in Schmuck zu verarbeiten.
Ebenfalls neu im Bestattungsgesetz ist die Verpflichtung für Geburtskliniken, für eine würdevolle Beisetzung von Sternenkindern zu sorgen, wenn die Eltern dies nicht selbst veranlassen. Zudem wurde beschlossen, dass bei Erdbestattungen eine zweite Leichenschau durchgeführt werden muss, um mögliche unerkannte Todesursachen aufzudecken.
Reaktionen und Ausblick
Von den politischen Reihen gab es unterschiedliche Reaktionen auf das neue Gesetz. Während Tobias Krull (CDU) es als bedeutenden Fortschritt für die Bestattungskultur bezeichnete, kritisierte Cornelia Lüddemann (Bündnis 90/Die Grünen) das Gesetz als halbherzigen Kompromiss und forderte mutigere Veränderungen. Auf der anderen Seite betonte Katrin Gensecke (SPD) den respektvollen Umgang mit religiösen Überzeugungen und die damit einhergehende Öffnung des Gesetzes.
Insgesamt zeigt sich, dass das Bestattungsgesetz in Sachsen-Anhalt nicht nur mit neuen Regelungen aufwartet, sondern auch heftige Debatten über den richtigen Umgang mit Trauer und Erinnerung anstößt. Die Reformen, die auch in Rheinland-Pfalz zeitgleich beschlossen wurden, könnten wegweisend für die zukünftige Bestattungskultur in Deutschland sein.