Einbruch in Bernburg: Wohnung während Urlaub leergeräumt!
Aktuelle Polizeimeldungen aus dem Salzlandkreis: Einbrüche, Unfälle und sichere Verkehrsteilnahme in der dunklen Jahreszeit.

Einbruch in Bernburg: Wohnung während Urlaub leergeräumt!
In Bernburg sorgt ein Einbruch, der sich zwischen dem 26. Oktober und dem 2. November ereignete, für Aufregung. Die betroffenen Mieter waren während dieser Zeit im Kurzurlaub, als unbekannte Täter die Balkontür ihrer Wohnung aufbrachen und Loot im Wert eines dreistelligen Bargeldbetrags sowie Schmuck entwendeten. Die Polizei hat bereits Ermittlungen aufgenommen und warnt die Bevölkerung vor einem erhöhten Einbruchrisiko in der dunklen Jahreszeit. Die Polizei Sachsen-Anhalt führt spezielle Streifen und Kontrollen durch. Zudem wird Bürgern die Möglichkeit geboten, eine Schwachstellenanalyse ihrer Wohnungen zu beantragen, um potenzielle Sicherheitsrisiken rechtzeitig zu erkennen.
Doch nicht nur Einbrüche halten die Polizei in Atem. Am Montagmorgen um 06:29 Uhr kam es zu einem weiteren Vorfall in Gerbitz. Ein Kleintransporter verlor die Kontrolle, als der 45-jährige Fahrer einem Wildtier ausweichen wollte und dabei in eine Grundstücksmauer raste. Der Fahrer wurde leicht verletzt und ins Klinikum Magdeburg gebracht. Die Feuerwehr sicherte die Unfallstelle und beseitigte die Schäden, während die Straße für etwa zwei Stunden gesperrt war und es zu Verkehrsbehinderungen kam.
Kriminalität in Schönebeck und Bernburg
Aber auch in Schönebeck schlugen die Diebe zu. Am Sonntagabend wurde dort ein Motorroller entwendet. Die Täter durchtrennten die Sicherung des Fahrzeugs und konnten schließlich entkommen. Der Eigentümer bemerkte den Diebstahl und informierte die Polizei, die sofort eine Fahndung einleitete. Diese blieb jedoch bis jetzt erfolglos, nachdem die Täter zuletzt in einem nahegelegenen Park gesichtet wurden. Der Motorroller konnte glücklicherweise wieder durch den Besitzer übernommen werden.
Ein weiterer Vorfall von Besorgnis erregte die Ermittler in Bernburg. Hier mussten die Radmuttern eines abgestellt Rettungswagens absichtlich gelockert werden. Solche gefährlichen Eingriffe in den Straßenverkehr können nach § 315b StGB geahndet werden. Diese Regelung besagt, dass solche Eingriffe, die von außen auf das Verkehrsgeschehen Einfluss nehmen, mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren bestraft werden können.
Fazit und Sicherheitshinweise
Die Polizei appelliert an die Bevölkerung, besonders wachsam zu sein, insbesondere in der dunklen Jahreszeit. Es lohnt sich, die eigenen vier Wände gegen Einbrüche abzusichern und aufmerksam zu sein, wenn es um verdächtige Aktivitäten in der Nachbarschaft geht. Um sicherzustellen, dass man nicht zum nächsten Opfer wird, empfiehlt es sich, die Sicherheitsvorkehrungen regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls die Dienste der Polizei für eine Schwachstellenanalyse in Anspruch zu nehmen.