Bundesregierung schlägt zu: Verbot des Königreich Deutschland erlassen!

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Das "Königreich Deutschland", in Wittenberg gegründet, wurde wegen Extremismus verboten. Rund 800 Polizisten führten Razzien durch.

Das "Königreich Deutschland", in Wittenberg gegründet, wurde wegen Extremismus verboten. Rund 800 Polizisten führten Razzien durch.
Das "Königreich Deutschland", in Wittenberg gegründet, wurde wegen Extremismus verboten. Rund 800 Polizisten führten Razzien durch.

Bundesregierung schlägt zu: Verbot des Königreich Deutschland erlassen!

Ein gewaltiger Schlag gegen extremistische Bestrebungen in Deutschland: Am 13. Mai 2025 hat das Bundesministerium des Innern den Verein „Königreich Deutschland“ (KRD) zusammen mit zahlreichen Teilorganisationen aus dem Verkehr gezogen. Dies berichtet lokalkompass.de. Der Beschluss zum Verbot wurde aufgrund klarer Verstöße gegen die Strafgesetze, die verfassungsmäßige Ordnung sowie gegen den Gedanken der Völkerverständigung gefällt. Mit etwa 6.000 Anhängern gilt das KRD als die größte Gruppierung innerhalb der Reichsbürger- und Selbstverwalter-Szene in Deutschland.

Initiiert wurde der Verein 2012 in Lutherstadt Wittenberg von Peter Fitzek, der sich selbst als „Oberster Souverän“ verstand. Das KRD wies eine selbst entworfene „Verfassung“ auf und propagierte eine Fantasiewährung, die sogenannte „E-Mark“ oder „Neue Deutsche Mark“. Es hatte sich ein staatssimulierendes System aufgebaut und suggerierte seinen Mitgliedern, sie könnten sich legal von der deutschen Rechtsordnung und Steuerpflicht entziehen.

Durchsuchungen und Festnahmen

Im Rahmen des Verbots fanden umfassende Durchsuchungen statt, bei denen etwa 800 Einsatzkräfte in sieben Bundesländern aktiv waren. Laut tagesschau.de wurden unter anderem drei Vereinsimmobilien sowie umfangreiche Unterlagen, Bargeld, Landmaschinen und Fahrzeuge sichergestellt. Vier führende Mitglieder der Gruppierung, darunter auch Fitzek, wurden festgenommen, wobei drei von ihnen in Untersuchungshaft sitzen.

Die Bundesanwaltschaft führt gegen diese Personen strafrechtliche Ermittlungen wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie unerlaubter Bank- und Versicherungsgeschäfte. Diese rechtlichen Maßnahmen sind Teil einer breiteren Strategie zur Bekämpfung extremistischer Strömungen, die nicht nur die gesellschaftliche Ordnung in Frage stellen, sondern auch als gefährlich für die Demokratie angesehen werden, wie die sachsen-anhaltische Innenministerin Tamara Zieschang betont.

Die Ideologie der Reichsbürger

Die Ideologie der Reichsbürgerbewegung ist durch eine klare Ablehnung der Demokratie, geschichtsrevisionistische Ansichten sowie antisemitische Verschwörungserzählungen geprägt. Laut der Bundeszentrale für politische Bildung zielen diese Gruppen darauf ab, die Bundesrepublik Deutschland zu delegitimieren. Sie lehnen die geltende Gesetzgebung ab, stellen eigene Pässe und Dokumente aus und bezeichnen sich als führende Staatsbürger ihres „Königreichs“. Es wird geschätzt, dass es in Deutschland mehrere hundert Mitglieder dieser Bewegung gibt, auch wenn ihre Schätzungen variieren.

Das Verbot des „Königreich Deutschland“ ist nicht nur ein Zeichen der Stärke der Sicherheitsbehörden, sondern auch ein deutliches Signal an andere Gruppierungen, dass solche extremistischen Ideologien keinen Raum in einer demokratischen Gesellschaft haben sollten. „Reichsbürger“ agieren häufig mit dem Ziel, Verwirrung zu stiften und den sozialen Frieden zu gefährden. Das Bundeskabinett hat daher zurecht entschieden, energisch gegen solche Bestrebungen vorzugehen.

Insgesamt zeigt dieser Fall, wie wichtig es ist, zivilgesellschaftlich und politisch gegen extremistische Tendenzen vorzugehen, um die demokratische Grundordnung zu schützen und eine gefestigte Gesellschaft zu gewährleisten.