Lebensmittelwarnung: Allergiker in Lebensgefahr durch falsche Etikettierung!

Lebensmittelwarnung: Allergiker in Lebensgefahr durch falsche Etikettierung!

Wittenberg, Deutschland - Ein besorgniserregendes Problem betrifft viele Menschen in Deutschland: Lebensmittelallergien. Aktuelle Warnungen des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zeigen auf, dass zahlreiche Produkte mit unzureichender Kennzeichnung auf den Markt kommen. So wurden im Jahr 2023 bereits rund 30 Rückrufe wegen nicht deklarierter Allergene veranlasst, die Millionen von Verbrauchern, darunter zahlreiche Allergiker, direkt betreffen. Wie Chip.de berichtet, können nicht erkennbare Allergene zu schweren gesundheitlichen Reaktionen führen.

Die Rückrufe sind alarmierend, denn sie sind oft die Folge von Kennzeichnungsmängeln. Besondere Wachsamkeit ist gefragt, weil bereits kleine Mengen eines Allergens, wie zum Beispiel Erdnüsse oder Eier, allergische Reaktionen auslösen können. Verbraucher sind daher gut beraten, sich regelmäßig über die aktuellen Rückrufe zu informieren. Auf der Plattform „Lebensmittelwarnung.de“ stehen Verbraucher über die neuesten Nachrichten in diesem Bereich auf dem Laufenden.

Allergene und deren Risiken

Jeder Allergiker weiß: Das Immunsystem reagiert teils heftig auf bestimmte Lebensmittel. Die gefürchteten Symptome reichen von Juckreiz und Hautausschlägen bis hin zu lebensbedrohlichem Atemnot und Anaphylaxie. Laut EFSA ist die Wirkung solcher Allergene sehr individuell. Um die Risiken zu minimieren, bleibt häufig nur die Vermeidung allergieauslösender Lebensmittel, was die Kennzeichnung auf Verpackungen so wichtig macht.

In Europa sind Lebensmittelhersteller gesetzlich verpflichtet, die 14 häufigsten Allergene auf ihren Produkten zu kennzeichnen. Dazu zählen unter anderem Weizen, Erdnüsse, Eier und Milch. Diese Regelung soll Allergikern helfen, sicherere Entscheidungen zu treffen. Problematisch wird es jedoch, wenn in verarbeiteten Lebensmitteln Allergene unbeabsichtigt hinein gelangen, was nach wie vor nicht ausreichend reguliert ist. Viele produzierende Unternehmen fügen zwar freiwillige „Spurenhinweise“ auf ihren Verpackungen hinzu, doch diese sind nicht verbindlich und geben oft keinen Aufschluss über tatsächliche Mengen, so BfR.

Aktuelle Rückrufe und Empfehlungen

Zu den jüngsten Rückrufen zählen einige beliebte Produkte, darunter eine Haselnusscreme, die nicht auf enthaltene Erdnüsse hinweist, sowie Gemüse Gyoza mit versteckten Eiallergenen. Auch ein Snack, der Milchpulver enthalten soll, wurde aus dem Verkehr gezogen. Das zeigt, dass auch die Küchenklassiker nicht vor einer fehlenden Allergenkennzeichnung gefeit sind. Patienten mit einer nachgewiesenen Nahrungsmittelallergie müssen daher besonders wachsam sein und Aufmerksamkeiten auf Inhaltsstoffe richten.

Im Falle einer allergischen Reaktion ist schnelles Handeln gefragt. Neben dem Anruf bei den Rettungskräften sollte jeder Allergiker Zugang zu einem Adrenalin-Autoinjektor (zum Beispiel EpiPen) haben. Diese schnelle Maßnahme kann im Ernstfall entscheidend sein. Zudem sollten Betroffene dazu angehalten werden, Ruhe zu bewahren und sich flach zu lagern, bis die Hilfe eintrifft. Das Gesetz gibt zudem nicht die vollständige Sicherheit, dass alle Allergene gekennzeichnet sind, daher ist es besser, auf Nummer sicher zu gehen!

Die Diskussion über die Festsetzung von Schwellenwerten und die Verbesserung der Informationen über unbeabsichtigte Einträge von Allergenen hält weiter an. Ein Ziel ist klar: Verbraucher mit Lebensmittelallergien sollen umfassend geschützt werden und sich beim Einkauf auf ihre Bedürfnisse konzentrieren können, ohne in Gefahr zu geraten.

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OrtWittenberg, Deutschland
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