Zahl der Ordnungsrufe im Sachsen-Anhalt-Parlament explodiert!
Im Landtag Sachsen-Anhalt stiegen die Ordnungsrufe, vor allem gegen AfD-Abgeordnete. SPD fordert Ordnungsgeld zur Sanktionierung.

Zahl der Ordnungsrufe im Sachsen-Anhalt-Parlament explodiert!
Im Landtag von Sachsen-Anhalt hat die Zahl der Ordnungsrufe in der aktuellen Legislaturperiode stark zugenommen. Bis Ende September 2023 wurden bereits insgesamt 29 Ordnungsrufe ausgesprochen, was einen deutlichen Anstieg im Vergleich zu den 18 Ordnungsrufen zwischen 2016 und 2021 darstellt. Besonders auffällig ist, dass von diesen 29 Ordnungsrufen 24 an Abgeordnete der AfD gingen, während die Grünen dreimal und die CDU sowie die Linke je einmal betroffen waren. In der vorherigen Legislaturperiode waren es 17 Ordnungsrufe an die AfD und lediglich einer an die SPD. Diese steigenden Zahlen werfen ein Licht auf die hitzigen Debatten und politischen Auseinandersetzungen im Landtag, die oft mit Verbalisierungen und Konflikten einhergehen, stellt der Stern fest.
In Sachsen-Anhalt gibt es aktuell keine Regelung für Ordnungsgelder, was die Diskussion um diese ordnungspolitischen Maßnahmen weiter angeheizt hat. Die SPD-Fraktion fordert nun die Einführung eines Ordnungsgeldes, das als Maßnahme gegen die zunehmende Verrohung im Parlament fungieren soll. Rüdiger Erben, der parlamentarische Geschäftsführer der SPD, merkt an, dass ein solches Geld „auch weh tun“ sollte, um die Mitglieder zur Vernunft zu bringen. Diese Diskussion wird vor dem Hintergrund lebhafter Debatten, wie zuletzt im März, geführt, die oft in lautstarke Störungen und darauf folgende Ordnungsrufe münden. Landtagsvizepräsidentin Anne-Marie Keding (CDU) erteilte in diesen hitzigen Momenten mehrfach Ordnungsrufe an Abgeordnete, um die Ordnung, Würde und das Ansehen des Parlaments zu wahren. Der MDR berichtet über diese Entwicklungen und das Bestreben der SPD, ein Ordnungsgeld einführen zu lassen.
Reaktionen auf Ordnungsrufe
Die Verteilung der Ordnungsrufe hat zu kontroversen Auseinandersetzungen geführt. Die AfD-Fraktion beklagt eine ungerechte Behandlung und fällt diese als „willkürlich“ ein. Dies zeigt deutlich, wie empfindlich die politische Stimmung im Landtag ist und wie stark die Emotionen aufgeladen sind. Der Präsident oder die Präsidentin des Landtags hat die Möglichkeit, Abgeordnete bei dreimaligen Ordnungsrufen oder groben Verstößen von den Sitzungen auszuschließen. Dies verdeutlicht die Ernsthaftigkeit dieser Ordnungsmaßnahmen und die Notwendigkeit, das parlamentarische Klima zu verbessern.
Im Vergleich hierzu untersucht Statista die Ordnungsmaßnahmen im Deutschen Bundestag von 1949 bis heute. Über die Jahrzehnte hinweg ergibt sich ein unterschiedliches Bild der Ordnungsmaßnahmen, welches interessante Einblicke in die Entwicklung der parlamentarischen Kultur in Deutschland gewährt.