Achtung, Feuergefahr! Chemnitz warnt vor Waldbränden und Verboten!
Achtung, Feuergefahr! Chemnitz warnt vor Waldbränden und Verboten!
Chemnitz, Deutschland - In Chemnitz wird es heiß – und nicht nur wegen der steigenden Temperaturen. Der Himmel bleibt wolkenlos und die anhaltende Trockenheit sorgt dafür, dass die Waldbrandgefahr aktuell steigt. Das Grünflächenamt hat daher eindringlich vor den Gefahren durch achtlos weggeworfene Zigaretten gewarnt, denn die Böden sind ausgetrocknet, das Laub brüchig und die Luft flirrt vor Hitze. Die Warnungen sind deutlich: Offenes Feuer ist in Wäldern und Parks strikt verboten, was auch Grillen, Zündhölzer sowie Kerzen betrifft. Dies ist gerade bei der aktuellen Waldbrandgefahrenstufe 3 von großer Bedeutung, denn dann greifen auch die Vorschriften der Grünanlagensatzung und verbieten das Grillen auf öffentlichen Grillplätzen. Laut Radiochemnitz sollte auch darauf geachtet werden, keinen Müll liegen zu lassen, da unter anderem Glasflaschen in der Sonne zur Zündquelle werden können.
Die Stadt bittet daher eindringlich darum, Müll wieder mitzunehmen. Aktuelle Informationen zu den Waldbrandgefahrenstufen sind unter mais.de einzusehen.
Gesetze zur Waldbrandgefahr
Der Umgang mit offenem Feuer im Wald ist übrigens ganzjährig verboten – unabhängig von der jeweiligen Waldbrandgefahrenstufe. Dies gilt nicht nur für Grillen und Lagerfeuer, sondern auch für das Rauchen und den Einsatz von Himmelslaternen. Damit soll die Flora und Fauna in den Wäldern geschützt werden, denn die trockene Vegetation kann schnell Feuer fangen. Die Grundlage hierfür bildet das Waldgesetz für den Freistaat Sachsen, welches unter § 15 klarstellt, dass für Zuwiderhandlungen Bußgelder verhängt werden können.
Obdachlosigkeit in der Leitung der waldrechtlichen Vorschriften wurde auch durch die Erlass der Polizeiverordnungen durch die Landesdirektion geregelt. Die Kontrolle der Einhaltung dieser Vorschriften obliegt den Gemeinden. Ein unerlaubter Start einer Himmelslaterne kann sogar Geldbußen von bis zu 1.000 Euro nach sich ziehen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das Befahren von Waldwegen mit Motorfahrzeugen ganzjährig verboten ist. Außerdem darf der Zugang zu den Waldgebieten nicht blockiert werden, da diese Zufahrtswege als Rettungswege dienen.
Waldschutz und -erhaltung
Um auch langfristig die Wälder in Sachsen zu schützen und ihre Funktionen zu sichern, schützt das Waldgesetz die Erhaltung des Waldes in seiner wirtschaftlichen und umweltbezogenen Funktion. Private Waldbesitzer sowie öffentliche Träger sind angehalten, die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben zu beachten. Dies umfasst insbesondere die nachhaltige Bewirtschaftung des Waldes sowie die Schaffung von Schutzmaßnahmen gegen Waldbrände. Ein verantwortungsbewusster Umgang mit der Natur ist daher unerlässlich.
Abschließend lässt sich sagen, dass der Sommer in Chemnitz schöner gestaltet werden kann, wenn sich alle an die Regeln halten. Nur gemeinsam kann eine Katastrophe verhindert werden – also nicht nur das Grillen, sondern auch den Müll im Auge behalten! Bei einem Brand oder einer anderen Gefahrenlage kann die Feuerwehr unter der Telefonnummer 112 informiert werden.
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Ort | Chemnitz, Deutschland |
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