Chemnitz: Eltern verzweifelt – Jugendtaxi fördert nicht mehr!
Neue Regeln zur Schülerbeförderung in Chemnitz ab August 2025: Anträge häufig abgelehnt, Finanzierung und Wartezeiten betroffen.

Chemnitz: Eltern verzweifelt – Jugendtaxi fördert nicht mehr!
Seit Beginn des Monats gelten in Chemnitz neue Regeln für die Schülerbeförderung, die für viele Familien ganz erhebliche Konsequenzen haben. Laut einem Bericht der Freien Presse gibt es vermehrt Ablehnungen bei Anträgen auf die Kostenübernahme der täglichen Fahrten zur Schule, und das trifft nicht zuletzt Kinder, die bereits in schwierigen Situationen sind. Ein Beispiel ist die neunjährige Lisa Bergert aus Mittelbach, die erst kürzlich in die dritte Klasse gewechselt ist. Ihr Schulweg beträgt stolze 47 Minuten und führt quer durch die Stadt. Entgegen den Wünschen ihrer Eltern hat das Schulamt entschieden, dass sie ihren Schulweg künftig alleine bewältigen soll.
Der Chemnitzer Stadtrat hat eine neue Satzung für die Schülerbeförderung verabschiedet, die als Rechtsgrundlage für die Bearbeitung der Anträge dient. Mit dieser Regelung wird die Bereitstellung von Leistungen enger an den schulgesetzlichen Vorschriften ausgerichtet. Künftig werden die Finanzierung und die Genehmigung von Fahrkosten nur für den Besuch der nächstgelegenen oder verkehrsmäßig günstigsten Schule erfolgen, was bedeutet, dass viele Kinder, die weiter entfernt wohnen oder eine Schule in freier Trägerschaft besuchen, weniger Unterstützung erhalten werden.
Kosteneinsparungen durch neue Regeln
Die Stadt rechnet mit einer jährlichen Kosteneinsparung von 755.000 Euro. Ein weiterer Schritt in diese Richtung ist die Erhöhung des Eigenanteils für das Bildungsticket von 150 Euro auf 180 Euro, da es nun für zwölf Monate gültig ist. Laut Sächsischem Schulgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte für die Schulbeförderung verantwortlich und können in ihren Satzungen verschiedene Aspekte regeln, wie etwa die Erstattungsregelungen und den Eigenanteil.
Die neuen Regelungen beschränken die Schülerbeförderung auf ein bis zwei Fahrten pro Tag sowie auf Block- und Abholzeiten. Diese Praxis wurde bereits seit vielen Jahren an Förderschulen angewendet und wird nun auch auf andere Schulen ausgeweitet. Wartezeiten bei der Abholung sind ebenfalls definiert: Für Grundschüler und Förderschüler bis zur vierten Klasse sind maximal 45 Minuten angesetzt, während für ältere Schüler längere Wartezeiten akzeptiert werden.
Fazit und Ausblick
Wie sich diese Regelungen auf die Familien in Chemnitz auswirken werden, bleibt abzuwarten. Der Druck auf Eltern und Kinder steigt, besonders in Fällen wie dem von Lisa Bergert, die bei einer der längsten Schulwege jetzt ohne Unterstützung auskommen soll. Es bleibt zu hoffen, dass die Stadt hinter den Kindern steht und Lösungen findet, die sowohl finanzielle Einsparungen bringen als auch die Sicherheit und das Wohl der Schüler gewährleisten können.
Weitere Details zur Schülerbeförderung in Sachsen finden Sie auf den offiziellen Seiten der Schulbehörden, die umfangreiche Informationen und Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung stellen.