Dresden: Afghanen tauchen vor Abschiebung ab – Innenminister reagiert!
Dresden: Afghanen tauchen vor Abschiebung ab – Innenminister reagiert!
Dresden, Deutschland - Vor kurzem sorgte ein gescheiterter Abschiebeflug von Sachsen nach Kabul für Aufregung und Diskussionen über die Abschiebepraxis in Deutschland. Am vergangenen Freitag, dem 21. Juli 2025, sollten 84 Afghanen an Bord eines Fluges von Leipzig/Halle sein, letztendlich blieben jedoch drei Plätze leer, weil diese Männer kurz vor dem Abflug untertauchten. Laut Bild waren die drei Afghanen zuvor in der Dresdner Abschiebehaft und wurden durch die Intervention ihrer Anwälte des Sächsischen Flüchtlingsrats freigelassen.
Die Anwälte hatten Asylfolgeanträge gestellt, was zur gerichtlichen Entlassung der Männer führte. Der Sächsische Innenminister Armin Schuster (CDU) kritisierte dies als „typisches Abtauchen“ und sprach von einem Missbrauch substanzloser Anträge. Schuster plant, diesen Vorgang auf die nächste Innenministerkonferenz zu bringen und fordert eine gesetzliche Änderung, um den Einsatz von Asylfolgeanträgen in letzter Minute zu reglementieren.
Sachverhalt der Abschiebung
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) hatte die Anträge der drei Männer bereits in Rekordzeit abgelehnt. Dennoch waren die Antragsteller 48 Stunden vor dem geplanten Abflug verschwunden. Ein Gericht hatte zuvor die Abschiebung gestoppt, bis die Asylfolgeanträge geprüft wurden. Von den drei Afghanen ist einer mittlerweile wieder aufgetaucht, während die anderen beiden weiterhin auf der Flucht sind und seitdem keine staatlichen Leistungen mehr erhalten, wie die Welt berichtet.
Alle drei Männer leben seit über zehn Jahren in Deutschland und hatten in der Vergangenheit strafrechtliche Verurteilungen wegen Diebstahls, Drogenhandels und Körperverletzung, welche sie jedoch bereits abgesessen haben. Ihre ursprünglichen Asylanträge wurden zwischen 2018 und 2020 abgelehnt, sodass sie grundsätzlich als ausreisepflichtig gelten.
Rechtliche Rahmenbedingungen
Die rechtlichen Vorgaben erlauben es, auch in letzter Minute einen Folgeantrag zu stellen, was Schuster als problematisch ansieht. Der Innenminister betont, dass die Behörden sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hätten. Dennoch sieht er im Missbrauch von Asylfolgeanträgen ein dringendes Problem, das es zu adressieren gilt.
Zusammenfassend zeigt dieser Vorfall die Herausforderungen, vor denen deutsche Behörden im Umgang mit Rückführungen stehen. Die Debatte um schärfere Regeln für Asylfolgeanträge ist damit in vollem Gange, während der Anstieg nicht koordinierter Abtauchen weiter ein heißes Thema bleibt.
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Ort | Dresden, Deutschland |
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