Polizei stoppt Audi-Fahrer: Fahrt ohne Führerschein und Versicherung!
Polizeikontrolle in Görlitz: 39-jähriger Fahrer ohne gültige Fahrerlaubnis am 3. November gestoppt. Weitere Details im Bericht.

Polizei stoppt Audi-Fahrer: Fahrt ohne Führerschein und Versicherung!
Im Landkreis Görlitz kam es am späten Montagabend, dem 3. November 2025, zu einem aufsehenerregenden Vorfall. Bei einer Polizeikontrolle am Grenzübergang Ludwigsdorf wurde ein 39-jähriger Audi-Fahrer aus Polen angehalten. Wie Sächsische.de berichtet, stellte die Polizei während der Kontrolle fest, dass der Fahrer über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte und sein Fahrzeug zudem nicht pflichtversichert war.
Wie bei solchen Kontrollen üblich, wurde die Weiterfahrt des Fahrers untersagt und eine Anzeige gegen ihn erstattet. Bei derartigen Polizeikontrollen ist es wichtig, Ruhe zu bewahren und den Anweisungen der Beamten Folge zu leisten. Autofahrer sollten ihre Fahrzeugpapiere und den Führerschein bereithalten, auch wenn sie auf gewisse Fragen nicht antworten müssen, wie etwa den Aufenthaltsort. Dies betont auch der ADAC in seinen Verkehrsvorschriften.
Folgen von Verkehrsverstößen
Die Konsequenzen eines solchen Vorfalls können gravierend sein. Die Polizei ist befugt, eine Weiterfahrt zu untersagen und bei Verstößen, wie die fehlende Fahrberechtigung, können empfindliche Bußgelder folgen. Autofahrer sollten zudem wissen, dass ein Missachten der Anweisung, einem Polizeifahrzeug zu folgen, mit einem Bußgeld von 70 Euro sowie einem Punkt in Flensburg geahndet werden kann.
In ähnlichen Fällen können auch Verwarnungsgelder verhängt werden, wenn erforderliche Sicherheitsartikel wie Warndreieck oder Verbandkasten bei Kontrollen nicht vorgezeigt werden. Ein Bußgeld ab 60 Euro erfordert grundsätzlich ein Bußgeldverfahren, und das Verwarnungsgeld muss nicht sofort bezahlt werden, was den betroffenen Fahrern etwas Luft gibt, sich damit auseinanderzusetzen.
Rechte der Autofahrer
Fahrer haben Rechte, die sie auch während der Kontrolle wahren sollten. Die Polizei darf beispielsweise das Fahrzeug nicht willkürlich durchsuchen; dazu ist ein Durchsuchungsbeschluss notwendig oder eine Gefahr im Verzug muss vorliegen. Auch beim Verdacht auf Straftaten sind die Fahrer nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. In solchen Situationen empfiehlt es sich, juristischen Rat einzuholen, um die eigenen Rechte zu wahren, wie es in den Richtlinien des ADAC ausdrücklich hervorgehoben wird.
Der Vorfall am Grenzübergang Ludwigsdorf zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, immer mit gültigen Dokumenten am Steuer zu sitzen. Verkehrsteilnehmer sollten sich über ihre Rechte und Pflichten im Klaren sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.