Drastische Maßnahmen gegen Vogelgrippe: Landkreis Meißen schlägt Alarm!
Aviäre Influenza im Landkreis Meißen: Schutzmaßnahmen, Aufstallungspflicht und Veranstaltungsverbote seit 10.11.2025.

Drastische Maßnahmen gegen Vogelgrippe: Landkreis Meißen schlägt Alarm!
Die Geflügelpest, eine ernstzunehmende Bedrohung für die Vogelhaltung, sorgt aktuell für Unruhe in Deutschland. Am 7. November 2025 wurde in einem Geflügelbestand in Ebersbach der Ausbruch der hochpathogenen aviären Influenza (Subtyp H5N1) festgestellt. Dieses Ereignis folgte einem Verdachtsfall, der bereits einen Tag vorher aufgrund vieler verendeter Tiere im Putenbestand ausgerufen wurde. Der Befund wurde am Abend des 7. November 2025 durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt. Dies hat nun Konsequenzen für die Tierhaltung in der Region, wie MeiDresden berichtet.
Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern, hat das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt des Landkreises Meißen zwei Allgemeinverfügungen erlassen. Die erste regelt die Festlegung von Schutz- und Überwachungszonen: Eine Schutzzone mit einem Radius von 3 km und eine Überwachungszone von 10 km rund um den Ausbruchsbetrieb. Tierhaltende Betriebe müssen dem Veterinäramt nicht nur die Anzahl ihrer Vögel, sondern auch verendete Tiere unverzüglich melden.
Aufstallung und Verbote
Die zweite Allgemeinverfügung beinhaltet ein striktes Aufstallungsgebot für alle gehaltenen Vögel im Landkreis Meißen. Das bedeutet, dass Geflügel und andere Tierarten, die unter die Bestimmungen fallen, in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden müssen. Kleinere Bestände mit weniger als 50 Tieren sind zwar von dieser Pflicht ausgenommen, dennoch wird auch hier empfohlen, die Vögel sicher unterzubringen. Hinzu kommen Veranstaltungsverbote für Geflügelausstellungen und Märkte, um menschliche Übertragungen und weitere Infektionen zu vermeiden.
Diese Maßnahmen stehen vor dem Hintergrund eines auch anderorts angestiegenen Risikos. So wurde beispielsweise am 1. November 2025 ein Ausbruch der gleichen Virusform im Landkreis Harburg amtlich festgestellt. Die geografische Nähe zu benachbarten Landkreisen erfordert landkreisübergreifende Maßnahmen und ein stringentes Vorgehen gegen die Ausbreitung des Virus, wie die Landkreis Rotenburg darlegt.
Vorsicht bei Wildvögeln
Spaziergänger und Naturfreunde sollten beim Umgang mit Wildvögeln höchste Vorsicht walten lassen. Wer tote oder erkrankte Wildvögel findet, ist angehalten, diese dem Veterinäramt zu melden und nicht selbst zu berühren. Geschulte Einsatzkräfte kümmern sich um die ordnungsgemäße Entsorgung und Untersuchung der Tiere, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern.
Es ist wichtig, die aktuellen Entwicklungen zu beobachten, denn die aviäre Influenza hat auch in den vergangenen Monaten immer wieder für Aufsehen gesorgt. Im Januar 2024 wurden in Deutschland schon 9 Ausbrüche bei Hausgeflügel festgestellt. Diese erfreuliche Tatsache spiegelt sich auch in den Ergebnissen einer Untersuchung wider, die zeigt, wie ernst die Lage ist: Absonderungsmaßnahmen und strenge Hygieneverordnungen sind unumgänglich, um die Ausbreitung dieser Krankheit zu verhindern, die erhebliche wirtschaftliche Verluste nach sich ziehen kann, wie die Informationen vom Friedrich-Löffler-Institut bestätigen.
Für weitere Informationen und bei Fragen steht das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt unter der Telefonnummer 03521 725-3502 zur Verfügung.