Geflügelpest breitet sich aus: Stallpflicht im Landkreis Meißen!

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Im Landkreis Meißen gilt ab dem 10.11.2025 eine Stallpflicht für Geflügel wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest (H5N1).

Im Landkreis Meißen gilt ab dem 10.11.2025 eine Stallpflicht für Geflügel wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest (H5N1).
Im Landkreis Meißen gilt ab dem 10.11.2025 eine Stallpflicht für Geflügel wegen eines Ausbruchs der Geflügelpest (H5N1).

Geflügelpest breitet sich aus: Stallpflicht im Landkreis Meißen!

Im Landkreis Meißen ist die Stallpflicht für Geflügel seit Montag in Kraft, um die Verbreitung der Geflügelpest (H5N1) zu verhindern. Der Ausbruch wurde im Ebersbach festgestellt und vom Friedrich-Löffler-Institut offiziell bestätigt. Laut MDR betrifft die Stallpflicht alle Geflügelbestände ab einer Anzahl von 50 Tieren, allerdings rät das Veterinäramt eindringlich dazu, auch kleinere Bestände im Stall zu halten. Diese Maßnahme hat zum Ziel, die Tiere vor dem hochansteckenden Virus zu schützen, das mittlerweile viele Teile Deutschlands betrifft und vor allem in Thüringen, Niedersachsen und Brandenburg grassiert.

Um klare Verhältnisse zu schaffen, hat das Landratsamt Meißen eine Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern um den Ausbruchsbetrieb eingerichtet. In dieser Zone sind jegliche Verkaufsveranstaltungen mit lebendem Geflügel unterbunden. Darüber hinaus wurde eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt, die unter anderem die Orte Radeburg, Großenhain, Weinböhla und Moritzburg umfasst. Auch die landwirtschaftlich prägende Großenhainer Pflege ist von dieser Regelung betroffen, wie die Sächsische berichtet.

Spezielle Auflagen und Maßnahmen

Geflügelhalter sind nun verpflichtet, dem Veterinäramt alle relevanten Informationen zu ihren Beständen zur Verfügung zu stellen. Das Verbringen von Geflügel, Geflügelfleisch oder Eiern aus der Schutz- und Überwachungszone ist strengstens untersagt, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. Ein Verstoß gegen die Stallpflicht kann mit empfindlichen Geldstrafen von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Zusätzlich sind verschiedene Hygienemaßnahmen in den Tierhaltungen umzusetzen, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren.

Die Geflügelpest zeigt sich durch Symptome wie Apathie, Futterverweigerung, hohes Fieber sowie Atemprobleme. Beim Auftreten dieser Symptome sollten betroffene Halter umgehend das Veterinäramt informieren, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Wie RND feststellt, kann das Virus über direkten und indirekten Kontakt zu infizierten Wildvögeln übertragen werden, was die Notwendigkeit der Stallpflicht unterstreicht.

Ängste und Hoffnung der Geflügelhalter

Die Sorgen über mögliche Existenzängste der Geflügelhalter sind groß. Besonders die Großenhainer Geflügelhof GmbH hat umfangreiche Vorkehrungen für Tausende von Tieren getroffen, um sich gegen den Ausbruch der Krankheit zu wappnen. Sachsens Verbandschef Christian Riedel äußerte in diesem Zusammenhang Besorgnis über die Lage der Landwirte und hofft, dass weitere Betriebe, wie das Hofgut Kaltenbach und die Gänsefarm Eskildsen, von dem Virus verschont bleiben.

Die Geflügelpest breitet sich im Herbst 2025 früh und intensiv aus. Bereits zwischen Anfang September und Mitte Oktober wurden in Deutschland mehrere Ausbrüche des H5N1-Virus registriert, bei denen über 500.000 Haus- und Wildvögel getötet wurden, um eine weitere Verbreitung zu stoppen. Damit unterstreicht die aktuelle Situation die Dringlichkeit von geeigneten Maßnahmen, um diese Tierseuche zu bekämpfen.