Stallpflicht im Landkreis Meißen: Schock über Geflügelpest-Ausbruch!

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Im Landkreis Meißen gilt ab sofort Stallpflicht für Geflügel, um die Ausbreitung der Geflügelpest H5N1 zu verhindern.

Im Landkreis Meißen gilt ab sofort Stallpflicht für Geflügel, um die Ausbreitung der Geflügelpest H5N1 zu verhindern.
Im Landkreis Meißen gilt ab sofort Stallpflicht für Geflügel, um die Ausbreitung der Geflügelpest H5N1 zu verhindern.

Stallpflicht im Landkreis Meißen: Schock über Geflügelpest-Ausbruch!

Seit Montag gilt im Landkreis Meißen eine strenge Stallpflicht für Geflügel, um gegen die Geflügelpest (H5N1) vorzugehen. Der Erreger wurde in Ebersbach nachgewiesen, was das Landratsamt veranlasst hat, diese Maßnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, die weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, das als äußerst ansteckend gilt und in der Vergangenheit schon zu massiven Verlusten bei Geflügelhaltern geführt hat. MDR berichtet, dass die Stallpflicht für alle Bestände ab 50 Tieren gilt und in einer Allgemeinverfügung festgelegt wurde.

Das Veterinäramt empfiehlt jedoch, auch kleinere Bestände nicht im Freien zu halten, um jegliches Risiko zu minimieren. Ausstellungen und Märkte mit lebendem Geflügel sind im Landkreis bis auf Weiteres untersagt. Zugleich wurde rund um den betroffenen Betrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieser Zone dürfen weder Geflügel, Geflügelfleisch noch Eier herausgebracht werden. Zudem gibt es eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern, die unter anderem die Gemeinden Radeburg, Großenhain, Weinböhla und Moritzburg umfasst. Sächsische berichtet über die Details der Schutzzone und die damit verbundenen strengen Auflagen für Geflügelhalter.

Geflügelhalter in Alarmbereitschaft

Die Bedrohung durch die Geflügelpest ist insbesondere im Herbst 2025 deutlich gestiegen. Die Berichte des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) zeigen, dass in den letzten Wochen mehrere Ausbrüche in Deutschland registriert wurden. Auch Wildvögel, insbesondere Kraniche, sind betroffen. RND bietet weitere Informationen über Symptome und Vorsorgemaßnahmen. Diese betroffen zahlreiche Bundesländer, darunter auch Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen, wo bereits über 500.000 Vögel getötet werden mussten, um die Seuche einzudämmen.

Die betroffenen Betriebe, darunter die Großenhainer Geflügelhof GmbH, haben umfassende Schutzvorkehrungen getroffen. Dennoch äußert Sachsens Verbandschef Christian Riedel sein Unbehagen zu den Existenzängsten, die die Geflügelhalter jetzt plagen. Hoffnungen ruhen auf weiteren Betrieben wie dem Hofgut Kaltenbach oder der Gänsefarm Eskildsen, dass sie von der Seuche verschont bleiben.

Die Allgemeinverfügung zur Stallpflicht bringt für die Landwirte auch einige Verpflichtungen mit sich, wie etwa die Anzeigepflicht für tierhaltende Betriebe, ein Verbringungsverbot und strikte Hygienemaßnahmen. Dies ist alles nötig, um die Ansteckung über direkten oder indirekten Kontakt mit infizierten Wildvögeln zu verhindern. Wildvögel sind Hauptüberträger des Virus, weshalb Hobbyhalter und alle Tierbesitzer zu besonderen Vorsichtsmaßnahmen angehalten werden.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Lage weiter entwickeln wird. Eins ist sicher: Die Geflügelhalter in der Region stehen vor einer Herausforderung, die nicht nur ihre Tierbestände, sondern auch ihre Existenzgrundlage gefährdet.