Ein Blick hinter Gittern: So erleben Besucher den Haftalltag in Waldheim!

Ein Blick hinter Gittern: So erleben Besucher den Haftalltag in Waldheim!
Am Samstag war die Justizvollzugsanstalt (JVA) Waldheim der absolute Magnet für Neugierige. Der große Andrang zum Informationstag versammelte viele Interessierte, die geduldig auf ihren Einlass warteten. Zu sehen, wie der Kontakt zwischen Besuchern und Gefangenen zustande kam, hinterließ bei den Anwesenden einen bleibenden Eindruck.
Doch nicht alles lief ohne Einschränkungen ab. Die strengen Regeln am Eingang schreckten die Besucher nicht ab, was zeigt, dass das Interesse am Leben hinter Gittern ungebrochen ist. Handys blieben draußen – denn unerlaubte Kontaktaufnahme kann bis zu 1.500 Euro Geldbuße kosten. Ein Bediensteter informierte die Wartenden über die geltenden Richtlinien, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.
Besuchsregeln für Gefangene
Besucher müssen sich beim Betreten der Anstalt mit einem gültigen Lichtbildausweis ausweisen. Diese Regelung gilt auch für Kinder und Jugendliche, die ebenfalls ein entsprechendes Dokument dabei haben müssen. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten sie zudem rechtzeitig erscheinen – idealerweise 30 Minuten vor dem vorgesehenen Besuch.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass in vielen Justizvollzugsanstalten, wie beispielweise in der JVA Konstanz, es nur eine begrenzte Anzahl an Besuchen pro Inhaftierten gibt. Hier können Besucher alle 14 Tage einen einstündigen Besuch oder zwei Skype-Sitzungen à 30 Minuten wahrnehmen. An bestimmten Tagen sind auch Besuche möglich, wobei der Kontakt an Sonn- und Feiertagen meist nur über Skype erfolgt.
Praktische Informationen für Besucher
In der Justizvollzugsanstalt Konstanz dürfen maximal drei Besucher gleichzeitig pro Inhaftierten teilnehmen, wobei Kinder ab zwei Jahren ebenfalls zählen. Zudem ist für Personen unter 18 Jahren eine schriftliche Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten notwendig, sofern sie ohne diesen kommen.
Alle Besucher müssen Sicherheitsmaßnahmen beachten, die eine Durchsuchung umfassen. Der Zutritt wird einzelnen Besuchern verwehrt, wenn sie beispielsweise verbotene Gegenstände mitführen oder gegen die Regeln verstoßen. In diesen Fällen kann nicht nur der Besuch abgebrochen, sondern auch ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden.
Ein zusätzliches Augenmerk liegt auf der finanziellen Seite des Besuchs: In einigen Anstalten können vor dem Besuch Zigaretten und Süßigkeiten im Wert von 16 Euro erworben werden. Allerdings ist dies nicht überall gestattet. Das Restgeld muss beim Besuch in der Anstalt bleiben und darf nicht an die Gefangenen übergeben werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Interesse an den Informationsangeboten der Justizvollzugsanstalten weiterhin hoch ist. Die Besucher erhalten nicht nur einen Einblick in das Leben der Inhaftierten, sondern lernen auch die strengen Regeln und Abläufe kennen, die das Leben in einem Gefängnis prägen.
Wer mehr über die Details erfahren möchte, findet weitere Informationen auf den Webseiten von freiepresse.de, jva-konstanz.justiz-bw.de und justiz.nrw.