Neue Module für Menschen mit Behinderung: Selbstbestimmt leben und arbeiten!
Am 9.10.2025 werden neue individuelle Teilhabeleistungen für Menschen mit Behinderung in Sachsen-Anhalt vorgestellt.

Neue Module für Menschen mit Behinderung: Selbstbestimmt leben und arbeiten!
In der letzten Zeit gab es bedeutende Neuerungen im Bereich der Unterstützung für Menschen mit Behinderung, die nicht nur für Betroffene, sondern auch für ihre Angehörigen von großer Bedeutung sind. Ein zentraler Punkt ist die Umstellung auf individuelle Leistungen, die ab dem 1. Januar 2024 in Sachsen-Anhalt in Kraft treten werden. Anstatt pauschale Hilfen zu erhalten, können die Betroffenen künftig aus verschiedenen Modulen wählen, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben aktiv zu gestalten. MDR berichtet, dass die Module Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsplatz, zur Bildung und zur sozialen Teilhabe umfassen.
Diese neuen Regelungen zielen darauf ab, den Menschen mit Behinderung die Teilnahme am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Die Teilhabeleistungen, die im Rahmen des Sozialgesetzbuches, SGB XIV, erbracht werden, sollen es Betroffenen zudem erleichtern, selbstbestimmt und aktiv zu leben. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hebt hervor, dass ab 2024 diese Leistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen gewährt werden, wenn der Bedarf auf ein schädigendes Ereignis zurückzuführen ist.
Neuerung der Eingliederungshilfe
Spätestens seit der Reform der Eingliederungshilfe zum 1. Januar 2020 sind auch in diesem Bereich grundlegende Veränderungen in Kraft. Die Eingliederungshilfe, die früher Teil der Sozialhilfe (SGB XII) war, ist nun im SGB IX, Teil 2 verankert. Diese Trennung von Fachleistungen und existenzsichernden Leistungen soll es ermöglichen, dass Menschen mit Behinderung besser und zielgerichteter gefördert werden. Lebenshilfe schildert, dass eingereichte Anträge mittlerweile die Ermittlung eines Gesamtplans zur Bedarfsermittlung erfordern, um die individuellen Ressourcen und Bedürfnisse besser zu identifizieren.
Die neuen Regelungen sehen auch vor, dass Menschen mit Behinderung ihre Teilhabeleistungen selbst mitgestalten können, wenn mehrere Alternativen zur Verfügung stehen. Diese Selbstbestimmung ist ein wichtiger Schritt, um die Lebensqualität der Betroffenen zu verbessern.
Veränderungen im Antragsverfahren
Von großer Bedeutung ist das Antragsverfahren zur Eingliederungshilfe. Seit der Reform ist es notwendig, dass die Antragsteller ihre Bedarfe klar darlegen und dass eine professionelle Bedarfsermittlung durch die Träger der Eingliederungshilfe erfolgt. Die Bewilligung von Teilhabeleistungen ist mittlerweile nicht mehr abhängig von anderen Entschädigungszahlungen, was eine spürbare Erleichterung für viele Betroffene darstellt.
Ein weiterer Vorteil ist, dass die Kostenbeteiligung nun nicht mehr nur vom Partner, sondern am Einkommen des Antragstellers selbst bemessen werden. Diese Regelung entlastet finanziell und sorgt dafür, dass Menschen mit Behinderung auch in finanziell schwierigen Situationen besser unterstützt werden.
Fazit
Mit den vorgenannten Neuerungen im System der Eingliederungshilfe wird ein weiterer Schritt in Richtung Inklusion und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung gegangen. Die Möglichkeit, aus verschiedenen Unterstützungsmodulen zu wählen, trägt entscheidend dazu bei, dass Betroffene aktiver und zufriedener am sozialen Leben teilnehmen können. Es bleibt zu hoffen, dass die Regelungen in der Praxis so wirken, wie sie gedacht sind, und dass viele Menschen die neuen Möglichkeiten umfassend nutzen können.