Lohmen klagt: Schicksalswoche für den Nationalpark Sächsische Schweiz!
In Lohmen klagt die Gemeinde gegen den Nationalpark Sächsische Schweiz. Verhandlung am 28. August 2025 in Bautzen.

Lohmen klagt: Schicksalswoche für den Nationalpark Sächsische Schweiz!
In der Sächsischen Schweiz gärt es wieder: Am 28. August wird vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht in Bautzen ein wegweisendes Urteil über die Zukunft des Nationalparks Sächsische Schweiz gefällt. Im Fokus steht die Klage der Gemeinde Lohmen, die bereits seit 2003 gegen die Gründung des Nationalparks vorgeht. Dieser Streit hat nicht nur lokale, sondern möglicherweise auch weitreichende Auswirkungen auf die gesamte Region, die im Oktober das 35-jährige Bestehen des Nationalparks feiern sollte, vorausgesetzt, die Klage bleibt nicht erfolgreich. Sächsische.de berichtet, dass die Gemeinde Lohmen und das Landratsamt Pirna gemeinsam das Verfahren vorantreiben. Bürgermeisterin Silke Großmann (CDU) sieht vor allem die Planungshoheit der Gemeinde gefährdet.
Doch was bewegt die Gemeinde Lohmen dazu, gegen den Nationalpark zu klagen? Der Nationalpark wird aus Sicht der Gemeinde als viel zu restriktiv empfunden, da er kaum Bauvorhaben auf kommunalem Grund zulässt. Ein geplanter Bebauungsplan für die Lochmühle im Liebethaler Grund konnte nicht realisiert werden, da naturschutzrechtliche Einwände vorliegen. Lohmen kämpft um ihre Visionen, die unter anderem eine Infostelle, einen Souvenirshop und Toiletten an der Bastei umfassen, einer der bekanntesten Touristenattraktionen der Region.
Ein Machtkampf um Kontrolle
Dem Hintergrund der Klage liegt ein Machtkampf um die Kontrolle der Sächsischen Schweiz zugrunde. Der Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge unterstützt die Klage und betont, dass die aktuelle Nationalparkverordnung von 2003 das Vertrauen der Kommunen und Bürger in den Park gefährde. Landrat Michael Geisler (CDU) sieht den Nationalpark zudem flächenmäßig als zu klein und die menschlichen Einflüsse als zu hoch an. Auch die Bürgerinitiative „Naturpark Sächsische Schweiz“ fordert eine Überprüfung der gesetzlichen Vorgaben für einen Nationalpark.
Das Verfahren, welches ursprünglich für den 26. März angesetzt war, wurde aufgrund eines umfangreichen 120-seitigen Schriftsatzes, den Lohmen kurz vor der Verhandlung einreichte, auf den 5. Juni verschoben. Lohmen führt in ihrem 200 Seiten starken Dokument an, dass die Festsetzung des Nationalparks rechtswidrig sei. Sie fürchten, dass das Urteil weitreichende Konsequenzen hat – von der Bestätigung des Status Quo bis hin zur Ungültigkeit der gesamten Nationalparkverordnung.
Die rechtlichen Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen des Nationalparks, der als Sachsens einziger Nationalpark gilt, sind im Detail in Verordnungen festgehalten. Diese umfassen Zonenregelungen, die auf Karten des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft basieren. Genauer gesagt, die Grenzen und Zonen des Nationalparks sind in Übersichtskarten im Maßstab 1:25.000 und in Detailkarten im Maßstab 1:2.500 eingetragen. Diese Karten sind hauptsächlich für die Organisation und den Schutz des Parks von Bedeutung und sollen sicherstellen, dass Natur und menschliche Nutzung in Einklang gebracht werden können, was jedoch aus der Sicht Lohmens misslungen ist. Revosax gibt weitere Einblicke in die relevanten Vorschriften.
Regelmäßig hört man Stimmen, die darauf hinweisen, dass der Nationalpark als schützenswertes Gebiet auch für die lokale Wirtschaft wichtig ist. Schließlich zieht die Sächsische Schweiz Tag für Tag Besucher aus aller Welt an. Doch wie geht es weiter? Das kommende Urteil am 28. August wird möglicherweise die Richtung der Entwicklung für die Natur und die Gemeinden nachhaltig beeinflussen. Der Ausgang bleibt spannend!