Skandal um Maskenbeschaffung: Spahn verschwendete 623 Millionen Euro!

Skandal um Maskenbeschaffung: Spahn verschwendete 623 Millionen Euro!
Köln, Deutschland - In der Anfangsphase der Corona-Pandemie wendete das Bundesgesundheitsministerium unter Jens Spahn (CDU) bis zu 623 Millionen Euro zu viel für Corona-Masken auf. Ein interner Bericht der Sonderermittlerin Margartha Sudhof legt nahe, dass die tatsächlichen Ausgaben um 156 Millionen Euro höher sind als bisher bekannt, was auf gravierende Misswirtschaft hinweist. Empfohlene Preise der Fachabteilung des Ministeriums lagen zwischen 2,50 Euro und 2,90 Euro netto pro Maske, während Spahn einen Preis von 4,50 Euro netto (5,36 Euro brutto) durchsetzte, was zu massiven finanziellen Verlusten führte. FAZ berichtet, dass insgesamt 1,4 Milliarden Euro für 262 Millionen bestellte Masken gezahlt wurden, was einem potenziellen Einsparung von 520 Millionen Euro entgegensteht.
Die Überbeschaffung von Masken war ebenfalls ein zentrales Problem. Insgesamt wurden 5,7 Milliarden Masken für 5,9 Milliarden Euro bestellt, von denen viele ungenutzt vernichtet werden mussten. Bis Anfang 2024 wurde berichtet, dass über 50 % der beschafften Masken bereits vernichtet wurden. Der Bundesrechnungshof kritisierte die ineffiziente Beschaffung und stellte fest, dass der tatsächliche Bedarf an Masken deutlich geringer war, was weiter zu einem Missmanagement führte. Bundesrechnungshof hebt hervor, dass mehr als zwei Drittel der Masken nie verwendet wurden und die öffentliche Kontrolle durch mangelhafte Dokumentation erschwert wurde.
Rechtsstreitigkeiten und unklare Prozesse
Der Streitwert im Zusammenhang mit diesen Maskenbeschaffungen beläuft sich mittlerweile auf 2,3 Milliarden Euro, nachdem das Oberlandesgericht Köln den Lieferanten von Corona-Schutzmasken Recht gegeben hat. Diese Entscheidungen deuten auf eine mögliche Rechtsprechung hin, die weitreichende Auswirkungen auf andere laufende Verfahren haben könnte. Tagesschau berichtet, dass der Gesundheitsminister in vielen Fällen von Verträgen zurücktrat und Rechnungen nicht bezahlte, was zu einem erheblichen Zins- und Kostenanstieg führte.
Die Herausforderungen wurden durch ein Open-House-Verfahren verstärkt, das 2020 ins Leben gerufen wurde und eine kurze Angebotsfrist vorsah. Die Klausel für verspätete Lieferungen, die das Ministerium erlassen hatte, wurde für ungültig erklärt. Die ministeriellen Prozesse stehen nun vermehrt in der Kritik, da unklare Abläufe und Preisvorschläge zu erheblichen finanziellen Schäden geführt haben.
Um die Gesamtsituation zu bewältigen, wird erwartet, dass das Bundesgesundheitsministerium bis 2024 weitere Ausgaben von bis zu 534 Millionen Euro hat, insbesondere durch laufende Rechtsstreitigkeiten. Die öffentliche und parlamentarische Aufarbeitung der Beschaffungsmaßnahmen steht nach wie vor aus, was es dem Ministerium erschwert, aus diesen Ereignissen zu lernen und sich auf zukünftige Krisen besser vorzubereiten.
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Ort | Köln, Deutschland |
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