Austritt aus der Kirche: Thüringen erhöht Gebühren auf 36 Euro!
Austritt aus der Kirche: Thüringen erhöht Gebühren auf 36 Euro!
Salzstraße 8, 99755 Ellrich, Deutschland - In Thüringen können sich all jene, die mit ihrer Kirche nichts mehr am Hut haben, bald auf höhere Ausgaben einstellen. Wie thueringen.de berichtet, wird die Gebühr für den Austritt aus der Kirche von 30 Euro auf 36 Euro angehoben. Diese Entscheidung, die ab sofort gilt, wurde vom Thüringer Finanzministerium getroffen, um die Verwaltungskosten zu decken.
Der Grund für die Erhöhung ist klar: Die bisherigen Gebühren basierten auf einer Berechnung aus dem Jahr 2008 und sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Schließlich müssen die Standesämter, die für den Kirchenaustritt zuständig sind, auch eine Leistung bieten, die ihren Preis hat. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass ein Kirchenaustritt persönlich beim Standesamt am Hauptwohnsitz erklärt werden muss – und das nicht per E-Mail oder Online-Formular.
Details zum Austritt
Wer jünger als 14 Jahre ist, kann noch nicht selbst aus der Kirche austreten. Ab diesem Alter dürfen aber Personen eigenständig entscheiden und auch gegen den Willen ihrer gesetzlichen Vertreter austreten. Laut den Bestimmungen der Thüringer Verordnung zur Regelung des Verfahrens beim Austritt aus einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft kirchenaustritt.de ist außerdem kein Nachweis der Zugehörigkeit erforderlich, um den Austritt zu erklären.
Egal ob mündlich oder schriftlich: Die Erklärung muss in öffentlich beglaubigter Form abgegeben werden, und im Fall einer mündlichen Erklärung wird eine Niederschrift angefertigt. Auch muss der Austritt innerhalb einer Woche von den Standesämtern an die entsprechenden Religionsgesellschaften, Meldebehörden und das Finanzamt weitergegeben werden – schließlich geht es auch um die Kirchensteuer, die für Mitglieder anfällt.
Austrittsgebühren und Verfahren
Das Standesamt, zum Beispiel in Ellrich, hat eine klare Ansprechpartnerin in Frau Kornelia Engelmann. Wer also plant, den Kirchenaustritt dort zu vollziehen, der kann sich direkt an das Standesamt in der Salzstraße 8 wenden oder telefonisch unter 036332-25117 nachfragen. Die Austrittsbescheinigung, die nach der Erklärung ausgestellt wird, bleibt zwei Jahre lang aufbewahrungspflichtig.
Die Linke-Fraktion hat bereits auf diese Entwicklungen reagiert und fordert eine Regelung, die den Kirchenaustritt als private Angelegenheit zwischen dem Individuum und der jeweiligen Kirche behandelt. Das soll bedeuten, dass die Gebühren für den Austritt nicht mehr für die Verwaltungskosten herangezogen werden sollten, sondern lediglich die persönliche Entscheidung gewürdigt werden sollte.
Insgesamt zeigt sich, dass der Austritt aus der Kirche in Thüringen nicht nur eine persönliche Entscheidung ist, sondern auch rechtliche und finanzielle Aspekte hat, die viele Bürger betreffen. Wer über ein Verlassen der Kirche nachdenkt, sollte sich also gut informieren – vielleicht ist der hohe Preis für den Austritt ja nicht das einzige, was man im Hinterkopf behalten sollte.
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Ort | Salzstraße 8, 99755 Ellrich, Deutschland |
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