Achtung, Erfurter! Neue Regeln für Überweisungen ab Oktober 2025!

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Ab dem 5. Oktober 2025 müssen Überweisungen in Erfurt den Empfängernamen prüfen. Ziel: Verbraucherschutz und Betrugsprävention.

Ab dem 5. Oktober 2025 müssen Überweisungen in Erfurt den Empfängernamen prüfen. Ziel: Verbraucherschutz und Betrugsprävention.
Ab dem 5. Oktober 2025 müssen Überweisungen in Erfurt den Empfängernamen prüfen. Ziel: Verbraucherschutz und Betrugsprävention.

Achtung, Erfurter! Neue Regeln für Überweisungen ab Oktober 2025!

In der heutigen digitalen Welt sind schnelle und sichere Überweisungen essenziell, und genau das wird bald für alle Bürgerinnen und Bürger in Erfurt Realität. Ab dem 5. Oktober 2025 tritt die neue Regelung zur verpflichtenden Empfängerüberprüfung in Kraft, die Teil der umfassenden EU-Verordnung zur Echtzeitüberweisung (EU Nr. 2024/886) ist. Diese Änderungen versprechen nicht nur Komfort, sondern auch ein Mehr an Sicherheit beim Geldaustausch.

Die Banken werden dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass der Name des Empfängers bei Überweisungen mit der IBAN übereinstimmt. Andernfalls muss die Bank die Zahlung ablehnen und den Zahler informieren. Dieses Vorgehen hat zum Ziel, Verbraucher effektiv zu schützen und Betrugsversuchen den Riegel vorzuschieben. Wie die Stadtverwaltung Erfurt erfurt.de mitteilt, ist es für den 5. Oktober erforderlich, dass bei Überweisungen auf die exakte Schreibweise des Kontoinhabers “Landeshauptstadt Erfurt” geachtet wird.

Neue Vorgaben für Zahlungsdienstleister

Doch nicht nur in Erfurt wird es spannend. Die EU, unterstützt durch die Verordnung 2024/886, fördert die Einführung von Echtzeitüberweisungen und stellt sicher, dass diese rund um die Uhr verfügbar sind. Denn mal ehrlich, wer möchte schon lange auf sein Geld warten? Im Rahmen dieser Verordnung müssen Zahlungsdienstleister sicherstellen, dass alle Zahlungen innerhalb von zehn Sekunden verarbeitet werden. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Zahler mit seinem Mobiltelefon oder online eine Überweisung ausführt.

Die genauen Regelungen beinhalten unter anderem, dass diese neuen Zahlungsangebote nicht teurer sein dürfen als herkömmliche Überweisungen. Wer also von diesem neuen Angebot Gebrauch macht, muss keine versteckten Kosten fürchten. Zudem sind die Zahlungsdienstleister angehalten, immer wieder die Angaben zum Zahlungsempfänger zu überprüfen. Diese Dienstleistung zur Überprüfung des Zahlungsempfängers muss vor jeder Autorisierung der Überweisung angeboten werden. Diese Maßnahmen sind insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit bei Geldtransaktionen von großer Bedeutung, wie auch die bafin.de betont.

Wichtige Fristen und Regelungen

Die Fristen für die Umsetzung sind klar gesetzt. Für Euro-Länder müssen ab dem 9. Januar 2025 Echtzeitüberweisungen entgegengenommen werden, während die tatsächliche Versendung bis zum 9. Oktober 2025 erfolgt sein muss. Zahlungsdienstleister in Nicht-Euro-Ländern haben bis zum 9. Januar 2027 Zeit, sich anzupassen. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten eine Vielzahl von Veränderungen auf uns zukommen wird, die es gilt, im Auge zu behalten.

Die Erfurter Bürger sind daher aufgerufen, ihre Überweisungsvorlagen sowie Daueraufträge zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Ab dem 5. Oktober wird es nicht mehr möglich sein, auf alte Schreibweisen wie “Stadtverwaltung Erfurt” oder “Stadtkasse Erfurt” zurückzugreifen. Solche Anpassungen sind notwendig, um Probleme bei Überweisungen zu verhindern.

Das Engagement der Stadt Erfurt und der europäischen Regulierung bringt neue Sicherheit und Effizienz in die Finanztransaktionen der Bürger. Wie es scheint, stehen die Zeichen auf Fortschritt – die Zukunft des Zahlens ist da!