Bebauungsplan Am Tonberg : Wichtige Informationen zur Öffentlichkeitsauslegung!

Bebauungsplan Am Tonberg : Wichtige Informationen zur Öffentlichkeitsauslegung!
Erfurt, Deutschland - Am 4. Juni 2025 hat die Stadt Erfurt eine bedeutende Bekanntmachung zu ihrem Bebauungsplan LIN587 „Am Tonberg“ veröffentlicht. Diese Entscheidung entspringt dem Beschluss aus der Stadtratssitzung vom 7. Mai 2025 und bringt einige wesentliche Entwicklungen mit sich. Darunter fällt eine Zwischenabwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Billigung des Entwurfs des Bebauungsplans, der bereits am 15. Januar 2025 erstellt wurde. Dies berichtet die Stadt Erfurt unter erfurt.de.
Mit diesem Entwurf, der nun öffentlich ausgelegt wird, können interessierte Bürger:innen vom 16. Juni bis zum 18. Juli 2025 Einsicht nehmen. Diese Gelegenheit wird sowohl online unter www.erfurt.de/ef111560 als auch im Bauinformationsbüro der Stadtverwaltung geboten. Die Öffnungszeiten des Büros sind breit gefächert, sodass eine Vielzahl an Rückmeldungen möglich ist. Bürger:innen können ihre Stellungnahmen schriftlich oder mündlich während der Öffnungszeiten abgeben, wobei auch digitale Wege über die E-Mail-Adresse bauinfo@erfurt.de angeboten werden.
Planungsschritte und Ziele
Die Beschlüsse zu diesem Bebauungsplan sind vielschichtig. So soll ein Sondergebiet für einen Bau- und Gartenmarkt festgesetzt werden, das eine Verkaufsfläche von maximal 17.498 m² erhält. Gleichzeitig ist die Zulassung von Gewerbegebietsflächen für dienstleistende und produzierende Gewerbebetriebe vorgesehen. Es gilt jedoch auch, bestimmte Gewerbearten, die Einfluss auf die benachbarte Wohnbebauung haben könnten, auszuschließen. Dazu zählen zentrenrelevanter Einzelhandel sowie Vergnügungsstätten.
Ein nicht zu unterschätzendes Ziel des gesamten Vorhabens ist die Konfliktbewältigung mit der angrenzenden Wohnbebauung. Hierzu sind auch Grünzäsuren eingeplant, die sowohl eine visuelle Abschirmung schaffen als auch zur Verschönerung der Umgebung beitragen. Die Anbindung an das gewachsene Haupterschließungsnetz wird ebenfalls eine Priorität darstellen.
Einbindung von Umweltinformationen
Ein zentraler Punkt der öffentlichen Bekanntmachung ist nur verständlich, wenn man die gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt. Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits 2019 in einem Urteil entschieden, dass Gemeinden verpflichtet sind, umweltbezogene Informationen mindestens eine Woche vor der öffentlichen Auslegung von Bauleitplänen ortsüblich bekannt zu machen. Diese Informationen sollen den Bürger:innen eine fundierte Mitsprache ermöglichen und helfen, die Planungsabsichten nachvollziehbar zu machen. Der § 3 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 1 BauGB unterstützt diese Initiative und fordert eine klare aber prägnante Darstellung dieser Themen.
Der Umgang mit umweltbezogenen Themen birgt dennoch Herausforderungen. Oftmals ist unklar, welche Details erforderlich sind oder wie diese am besten kommuniziert werden können. Ein Beispiel aus der Praxis zeigt, dass der Hinweis auf umweltschutzrelevante Faktoren wie Lärmquellen, Luft und Wasser von entscheidender Bedeutung ist, um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu fördern.
Wer also mehr über die einzelnen Schritte und die Planung erfahren möchte, findet auf der Seite koblenz.de umfassende Informationen zu Bauleitplanverfahren und deren Öffentlichkeitsbeteiligung. Dort werden auch Informationen zugänglich gemacht, die nicht nur in Erfurt, sondern auch in anderen Städten Gültigkeit besitzen.
Die Stadt Erfurt ist also aufgefordert, diese Verfahren transparent zu gestalten und die interessierte Öffentlichkeit aktiv in die Planung einzubinden. Die nächste Phase steht jetzt an: Seien Sie dabei, wenn die Weichen für die Zukunft des Gebiets „Am Tonberg“ gestellt werden!
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Ort | Erfurt, Deutschland |
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