Frist für Führerschein-Umtausch naht! Jetzt handeln, um Ärger zu vermeiden!

Frist für Führerschein-Umtausch naht! Jetzt handeln, um Ärger zu vermeiden!
Sonneberg, Deutschland - In Deutschland steht ein großes Umtauschvorhaben an, das alle Führerscheininhaber betrifft. Eine umfassende Erinnerung an die anstehenden Fristen haben die Behörden bereits herausgegeben. Insbesondere alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Scheckkartenführerscheine müssen bis zum 19. Januar 2026 umgetauscht werden, wie das Landratsamt Sonneberg informiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie einen Papier- oder Plastikkartenführerschein besitzen; wichtig ist, dass Sie schnell handeln, um keine Fristen zu versäumen.
Doch damit nicht genug: Für ältere Führerscheininhaber gibt es ebenfalls wichtige Informationen. Wer vor 1953 geboren wurde, sollte bis spätestens 19. Januar 2033 seinen Führerschein umtauschen. Dies betrifft unabhängig vom Ausstellungsdatum und gilt sowohl für alte Papierversionen als auch für die neueren Scheckkarten.
Organisatorisches und Online-Terminvergabe
Sie möchten Ihren Führerschein umtauschen? Dann beachten Sie, dass die persönliche Antragstellung bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde Ihres aktuellen Wohnsitzes erforderlich ist. Der Umtausch kann im Landratsamt Sonneberg nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung erfolgen. Die Termine können bequem online gebucht werden unter diesem Link.
Die Kontaktmöglichkeiten zur Fahrerlaubnisbehörde sind ebenfalls wichtig: Sie erreichen diese unter den Nummern 03675/871-503, 03675/871-490, 03675/871-477 und 03675/871-280. Zögern Sie nicht, bei Fragen direkt anzurufen – da liegt was an!
Was müssen Sie mitbringen?
Nehmen Sie alles Notwendige für den Umtausch mit! Zu den benötigten Dokumenten gehören ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto sowie natürlich der aktuelle Führerschein. Zudem fällt eine Gebühr von ungefähr 25 Euro an. Denken Sie daran, dass diese Umtauschaktion keine Wiederholung der Fahrprüfung erfordert — Sie müssen lediglich Ihren alten Führerschein gegen die neue fälschungssichere Version austauschen.
Falls Ihr Führerschein nicht von der aktuellen Behörde ausgestellt wurde, benötigen Sie eine Karteikartenabschrift. Es gehört auch dazu, darauf hinzuweisen, dass die neuen EU-Führerscheine eine Gültigkeit von 15 Jahren haben. Deshalb denken Sie daran, diesen nach Ablauf fristgerecht erneuern zu lassen.
Wichtige Fristen im Überblick
- Führerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden: Umtausch bis 19. Januar 2026.
- Führerscheine, die bis zum 31. Dezember 1998 ausgegeben wurden, müssen je nach Geburtsjahr bis zu unterschiedlichen Stichtagen umgetauscht werden.
- Schließlich muss jeder Führerschein, der vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde, bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Das Ziel dieser umfangreichen Umtauschaktion ist ein einheitliches und fälschungssicheres Führerscheinsystem innerhalb der EU. Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in etwa zur gleichen Zeit auf den neuesten Stand gebracht werden, um Probleme im Verkehr und Distanzierungen zwischen den verschiedenen Führerscheinsystemen zu vermeiden. Etwaige Probleme im Ausland, wie Schwierigkeiten bei der Anmietung von Fahrzeugen, werden dadurch hoffentlich auch der Vergangenheit angehören. Weitere Details hierzu zeigt das Bundesregierung auf.
Seien Sie also schnell und handeln Sie rechtzeitig! Wer die Fristen versäumt, könnte mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro rechnen, was nicht gerade die beste Idee ist, um sich den Führerschein zu sichern. Also: Auf zur Fahrerlaubnisbehörde! Denken Sie daran, keine Panik, aber handeln Sie frühzeitig und halten Sie alle Unterlagen bereit.
Für alle neuesten Informationen und Entwicklungen bezüglich des Führerschein-Umtauschs können Sie auch die Seite des ADAC besuchen, die Sie ständig informiert hält.
Details | |
---|---|
Ort | Sonneberg, Deutschland |
Quellen |