Erfurter Anger: Videoüberwachung verzögert sich - Datenschutz sorgen!

Erfurter Anger: Videoüberwachung verzögert sich - Datenschutz sorgen!

Erfurt, Deutschland - Am Erfurter Anger, einem zentralen Platz für Einkauf und Verkehr, wurde die Einführung von Videoüberwachungssystemen aufgrund von Datenschutzbedenken auf unbestimmte Zeit verschoben. Dies berichtet MDR. Der ursprünglich für den 14. Juli geplante Start der Überwachung wird nicht vor Ende der Sommerferien zu erwarten sein, denn die Details der Aufnahmen müssen noch an die rechtlichen Vorgaben angepasst werden.

Ein wesentlicher Grund für die Verzögerung ist die Notwendigkeit, Eingänge von Geschäften in den Videos zu schwärzen. Der Datenschutzbeauftragte des Landes und die zuständigen Polizeibehörden befinden sich in intensiven Abstimmungen, um sicherzustellen, dass die Rechte der Bürger gewahrt bleiben. Die geplanten zwölf Kameras sollen insbesondere bei Demonstrationen abgedeckt werden, um die Rechte der Protestierenden nicht zu verletzen.

Ein Kriminalitätsschwerpunkt

Der Anger gilt als Kriminalitätsschwerpunkt in Erfurt, wo häufig Raubüberfälle, Drogenhandel und Körperverletzungen vorkommen. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik von 2020 verzeichnete Erfurt die meisten Straftaten in Thüringen sowie eine der niedrigsten Aufklärungsquoten, die bei 58,8 % liegt, wie die CDU-Fraktion Erfurt auf ihrer Webseite feststellt. Michael Hose, der Vorsitzende der CDU-Fraktion, fordert eine Erhöhung der Polizeipräsenz und fordert seit langem Maßnahmen wie die Videoüberwachung an kriminalitätsbelasteten Orten.

Durch die geplante Videoüberwachung erhofft man sich nicht nur eine schnellere Reaktion der Polizei, sondern auch eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Straftäter. Die CDU kritisiert die gegenwärtige Blockade der rot-rot-grünen Landesregierung und sieht ein dringendes Bedürfnis nach mehr polizeilicher Präsenz sowie gesetzlichen Grundlagen für die Videoüberwachung an gefährlichen Orten, wie dem Anger.

Der Datenschutz im Fokus

Doch die Diskussion um Videoüberwachung ist nicht nur eine Frage der Sicherheit, sondern auch der Privatsphäre. Experten weisen darauf hin, dass Videoüberwachung eine Eingabe in das Persönlichkeitsrecht darstellt. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hebt hervor, dass die rechtlichen Anforderungen an Videoüberwachung hoch sind, um die Grundrechte der Bürger nicht zu verletzen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt, dass Aufnahmen nur zu einem privilegierten Zweck erfolgen dürfen, z.B. der Gefahrenabwehr oder zur Verbrechensverfolgung.

Einige Bürger haben Bedenken gegenüber der neuen Technologie geäußert. In einer Studie, die sich mit Sicherheitsaspekten und der Anpassung an den Klimawandel beschäftigt, gaben vor allem jüngere Frauen an, die Kameratechnik als bedrohlich zu empfinden. Auch wenn die Ergebnisse der Studie nicht repräsentativ sind, zeigen sie doch, dass ein modernes Überwachungssystem das Sicherheitsgefühl nicht automatisch verbessert, wie die Stadt entwickelt.

Die Pläne zur Neugestaltung des Angers erhalten zudem Unterstützung von Student:innen der Bauhaus-Universität Weimar, die kreative Ideen zur Umnutzung des Kaufhauses „Anger 1“ entwickeln. Stadtentwicklungsdezernent Lars Bredemeier zeigt ein großes Interesse an diesen Vorschlägen und führt Gespräche mit dem Eigentümer des Kaufhauses.

Die anhaltenden Diskussionen rund um die Videoüberwachung, die Sicherheitslage und die geplanten städtebaulichen Maßnahmen zeigen, dass in Erfurt noch viel Bewegung ist. Ob die Videoüberwachung im Anger letztendlich den gewünschten Schutz bietet oder die Sorgen der Bürger verstärkt, bleibt vorerst offen.

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OrtErfurt, Deutschland
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