Geflügelpest-Alarm: Saale-Orla-Kreis unter strengen Auflagen!

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Aktuelle Informationen zum Geflügelpest-Ausbruch im Saale-Orla-Kreis: Allgemeinverfügung und Sicherheitsmaßnahmen ab dem 14.10.2025.

Aktuelle Informationen zum Geflügelpest-Ausbruch im Saale-Orla-Kreis: Allgemeinverfügung und Sicherheitsmaßnahmen ab dem 14.10.2025.
Aktuelle Informationen zum Geflügelpest-Ausbruch im Saale-Orla-Kreis: Allgemeinverfügung und Sicherheitsmaßnahmen ab dem 14.10.2025.

Geflügelpest-Alarm: Saale-Orla-Kreis unter strengen Auflagen!

Im Landkreis Greiz in Thüringen ist die Geflügelpest ausgebrochen, und die alarmierenden Nachrichten betreffen nun auch den Saale-Orla-Kreis. Das Veterinäramt dieser Region sieht sich gezwungen, eine Allgemeinverfügung zu erlassen, um die Situation in den Griff zu bekommen. Seit heute gelten spezifische Schutzmaßnahmen, darunter die Festlegung von Sperrzonen mit einem Radius von drei Kilometern als Schutzzone sowie zehn Kilometern als Überwachungszone um den betroffenen Betrieb. Diese Entscheidung ist notwendig, um die gesundheitlichen Risiken für die Geflügelbestände und die weitere Verbreitung des Virus einzudämmen, wie Thüringen24 berichtet.

Besonders betroffen sind mehrere Gemeinden innerhalb der Überwachungszone: Mittelpöllnitz, Tömmelsdorf sowie Teile von Dittersdorf, Geroda, Lemnitz, Moßbach, Tegau und Triptis. Halter von Geflügel und anderen Vögeln in diesen Gebieten sind nun verpflichtet, ihre Bestände zu melden und täglich klinische Prüfungen ihrer Tiere durchzuführen. Auch das Verbringen und Freilassen von Vögeln zur Aufstockung des Wildvogelbestands ist strikt untersagt, um das Übertragungsrisiko zu minimieren.

Was ist die Geflügelpest?

Doch was genau ist die Geflügelpest? Die hochpathogene aviäre Influenza, auch bekannt als Geflügelpest, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die vor allem bei Hühnern und Puten schwere Symptome und oft den Tod zur Folge hat. Diese Krankheit wird in zwei Hauptvarianten unterteilt: geringpathogene (LPAIV) und hochpathogene (HPAIV) Formen. Besonders kritisch sind die hochpathogenen Subtypen, wie aktuell der im Landkreis Greiz nachgewiesene H5N1, die hohe Verlustraten in Geflügelbeständen verursachen können. Wie Soziales Thüringen erläutert, sind wilde Wasservögel die natürlichen Reservoirwirte dieser Viren, was die Überwachung der Wildvogelpopulationen so bedeutsam macht.

Die derzeitige Situation ist nicht neu, denn bereits im Sommer 2022 kam es zu Epidemien, die durch die bedeutende Persistenz der Viren bei Wildvögeln auch 2023 weiterverbreitet wurden. Diese Entwicklungen führen zu einem hohen Risiko der Übertragung auf Hausgeflügel und können massive wirtschaftliche Schäden verursachen, weshalb die Bekämpfung dieser Tierseuche staatlich verpflichtend ist.

Vorbeugende Maßnahmen und Ausblick

Während die Geflügelhalter nun aufgerufen sind, alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, stellt die Organisation von Meldungen über verendete Tiere einen weiteren wichtigen Punkt dar. Bürger werden gebeten, verendete wildlebende Wasservögel oder Greifvögel zu melden. Das Einsammeln und die Probeentnahme solcher Tiere werden organisiert, um potenzielle Infektionen schnell zu identifizieren und zu untersuchen, was durch die Informationen von FLI unterstützt wird.

Abschließend lässt sich sagen, dass die aktuelle Geflügelpest-Situation in Thüringen zwar besorgniserregend ist, jedoch durch konsequente Maßnahmen und Meldungen in den Griff bekommen werden kann. Die Zusammenarbeit von Landwirten, Behörden und der Bevölkerung wird entscheidend sein, um die Ausbreitung dieses gefährlichen Virus zu stoppen und die Tierbestände zu schützen.