Aufstallungspflicht: Geflügelhaltung in Rudolstadt streng geregelt!

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Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ordnet Aufstallung von Geflügel in betroffenen Ortsteilen an, um Geflügelpest zu verhindern.

Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ordnet Aufstallung von Geflügel in betroffenen Ortsteilen an, um Geflügelpest zu verhindern.
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt ordnet Aufstallung von Geflügel in betroffenen Ortsteilen an, um Geflügelpest zu verhindern.

Aufstallungspflicht: Geflügelhaltung in Rudolstadt streng geregelt!

Was passiert in Rudolstadt? Die Stadtverwaltung gibt bekannt, dass das Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen hat. Diese wichtige Maßnahme betrifft die Ortsteile Rudolstadt-Stadt, Oberpreilipp, Unterpreilipp, Cumbach, Volkstedt und Schwarza, wo Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel ab sofort aufgestallt werden müssen. Laut der Bekanntmachung, die am 6. November 2025 veröffentlicht wurde, tritt die Regelung am Tag nach der Bekanntgabe in Kraft.

Um die Sicherheit der Tiere zu gewährleisten, müssen die Geflügelhalter ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter überdachten, gegen Wildvögel gesicherten Vorrichtungen halten. Zulässige Abdeckungen sind Netze oder Gitter mit einer maximalen Maschenweite von 25 mm. Für einige andere Gebiete im Landkreis gelten ebenfalls Aufstallungspflichten, die in einer kartografischen Anlage dargestellt sind. Wer seine Bestände noch nicht gemeldet hat, ist aufgefordert, das unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (VLÜA) zu tun. Die Kontaktadresse lautet veterinaeramt@kreis-slf.de oder telefonisch unter 03672 823-732.

Hintergrund der Maßnahmen

Der Grund für diese drastischen Maßnahmen sind bestätigte Nachweise der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI), besser bekannt als Geflügelpest, in Thüringen. Besonders besorgniserregend sind mehrere Ausbrüche in Hausgeflügelbeständen im Oktober 2025 sowie positive Befunde bei Wildvögeln. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat das Eintragsrisiko durch Wildvögel seit dem 20. Oktober 2025 als hoch eingestuft. Gewässerbereiche wie die Saale und der Hohenwartestausee tragen zu einem erhöhten Risiko bei und erforderten schnelle präventive Maßnahmen.

Die Stadtverwaltung von Rudolstadt appelliert an alle Geflügelhalter, die Aufstallungspflicht und die damit verbundenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen. Das Nichteinhalten der Regelungen kann als Ordnungswidrigkeit behandelt werden und mit empfindlichen Bußgeldern von bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Verdachtsfälle auf Geflügelpest sind ebenfalls unverzüglich dem Veterinäramt zu melden, um eine schnelle Reaktion zu gewährleisten.

Abschließend bleibt zu sagen: In besorgniserregenden Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass die Bevölkerung informiert und sensibilisiert wird. Nur durch gemeinsames Handeln und die Umsetzung der angeordneten Maßnahmen kann eine Ausbreitung der Geflügelpest vermieden werden. Weitershin ist auch ein gutes Händchen bei der Aufstallung gefragt, damit die Tiere bestmöglich geschützt werden können.