Feierndes Trio in Schwarz: Sieg Heil ruft Polizei auf den Plan!
Am 11.08.2025 störte die Polizei in Schwarz eine Feier, bei der Männer verfassungswidrige Parolen riefen. Ermittlungen laufen.

Feierndes Trio in Schwarz: Sieg Heil ruft Polizei auf den Plan!
Gestern Nacht erreichte die Polizei ein Notruf aus der kleinen Gemeinde Schwarz, wo lautstarke Feierlichkeiten aus einer Kleingartenanlage zu hören waren. Wie news.de berichtet, feierten mehrere Männer und riefen wiederholt “Sieg Heil”, was die Beamten auf den Plan rief. Die erste Streifenwagenbesatzung aus Röbel traf schnell ein, wollte der Sache auf den Grund gehen. Da die Situation als brenzlig eingeschätzt wurde, forderten die Polizisten Verstärkung aus Neustrelitz an.
Bei Ankunft der Verstärkung war der Lärm nicht abgeebbt. Die Männer, im Alter von 39 bis 60 Jahren, zogen weiterhin mit ihren Ausrufen die Aufmerksamkeit auf sich. Ingesamt wurden unter den Feiernden fünf Deutsche und ein 27-jähriger Pole vorgefunden. Die Polizei entschied, die Personalien der Männer festzustellen und verhängte ein Alkoholverbot sowie ein Verbot für Getränke aus Glasflaschen.
Ermittlungen wegen Volksverhetzung
Ein 39-Jähriger, der sich gegen die Maßnahmen der Beamten wehrte, wurde schließlich am Boden fixiert und mit Handschellen beruhigt, zeigte sich aber später kooperativ. Doch die Feiernden hatten sich mit ihren Ausrufen in eine rechtlich heikle Lage begeben. Die Polizisten leiteten umgehend Ermittlungen gegen alle Anwesenden wegen des Verdachts der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein, gemäß § 86a StGB.
Doch was bedeutet das genau? Laut Anwaltskanzlei.de stellt die Verwendung solcher Kennzeichen eine Straftat dar. Der Tatbestand schützt den demokratischen Rechtsstaat und den öffentlichen Frieden. Das Verwenden, Verbreiten oder auch bloße Ausrufen dieser Kennzeichen ist strafbar, sofern der Täter vorsätzlich handelt. Die Strafe reicht von Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren.
Verbotene Organisationen in Deutschland
Laut dem Innenministerium dürfen bestimmte Organisationen nicht öffentlich angezeigt oder verwendet werden. Zu diesen gehören unter anderem die Volkssozialistische Bewegung Deutschlands (VSBD/PdA) und die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD), die immer wieder im Fokus stehen. Zudem müssen die betroffenen Kennzeichen sichtbare und hörbare Symbole verfassungswidriger oder terroristischer Organisationen sein, um unter diesem Paragraphen zu fallen.
Diese Vorfälle in Schwarz zeigen einmal mehr, wie entscheidend es ist, die rechtlichen Grenzen zu kennen und zu respektieren. Das Aufeinandertreffen von Feierei und rechtsextremem Gedankengut wird von den Behörden ernst genommen und hat weitreichende Folgen. Es ist zu hoffen, dass die Ermittlungen schnell Licht ins Dunkel bringen und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.