Gera: Richter bleibt straffrei trotz grob geschmackloser Äußerung!
Ein Richter in Gera wird nicht wegen Volksverhetzung angeklagt, trotz umstrittener Äußerungen über Sinti und Roma.

Gera: Richter bleibt straffrei trotz grob geschmackloser Äußerung!
Ein Richter aus Gera hat kürzlich für Aufregung gesorgt, als er in einem Facebook-Post die Bezeichnung „Rotationseuropäer mit Eigentumzuordnungsschwäche“ für Sinti und Roma verwendete. Diese Äußerung führte zu einem Verfahren wegen Volksverhetzung. Jetzt hat das Thüringer Oberlandesgericht entschieden: Der Richter muss sich nicht wegen Volksverhetzung verantworten. Laut Welt ist die Aussage zwar als „grob geschmacklos“ zu werten, erfüllt jedoch keinen strafrechtlichen Tatbestand.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Richter vorgeworfen, Sinti und Roma mit „reisenden Diebesbanden“ gleichzusetzen. Die Vorwürfe wurden allerdings vom Landgericht Gera nicht weiterverfolgt, da es keine ausreichenden rechtlichen Grundlagen für eine Anklage sah. Die Entscheidung ist jedoch nicht rechtskräftig und die Staatsanwaltschaft Gera hat Beschwerde beim Oberlandesgericht eingelegt, wie auch MIGAZIN berichtet.
Das Urteil und die Reaktionen
Die Richter der Landgerichts haben betont, dass die Ausdrucksweise des Gerichts zwar verächtlich sei, aber kein vollständiger Angriff auf die Menschenwürde vorläge, was für eine strafrechtliche Verfolgung nötig wäre. Katharina König-Preuss von der Linken kritisierte die Entscheidung als „fatales Signal“ und forderte politische Konsequenzen. Sie hatte bereits im August 2024 eine Strafanzeige gegen den Richter gestellt, aufgrund von rassistischen Äußerungen, die er im Internet gemacht haben soll.
Der Richter ist derzeit am Thüringer Justizministerium statt am Verwaltungsgericht Gera tätig, wo er zuvor für Asylverfahren zuständig war. Über seine pädagogische Ansprache in diesen Verfahren wurde ebenfalls gemunkelt, denn ihm wurde vorgeworfen, seltener Asylanträge von Sinti und Roma anzuerkennen. Ein bestehendes Disziplinarverfahren gegen ihn ist derzeit ausgesetzt, bis die strafrechtlichen Vorwürfe geklärt sind. Nach Abschluss könnte das Verfahren wieder aufgenommen werden, mit möglichen Konsequenzen wie Geldbußen oder sogar der Entfernung aus dem Dienst.
Ein tieferer Kontext
Die Diskussion um die Äußerungen des Richters wirft ein Schlaglicht auf tiefere gesellschaftliche Herausforderungen und Vorurteile gegenüber Sinti und Roma in Deutschland. Diese Gruppe hat im Laufe der Geschichte häufig unter Diskriminierung gelitten, und die politischen Äußerungen in solchen Kontexten können die Situation weiter verschärfen.
Der Umgang mit der Herkunft und Identität von Minderheiten ist auch Thema in anderen Diskursen. Menschen und Institutionen müssen sich kontinuierlich mit ihren Haltungen auseinandersetzen, um Vorurteile abzubauen. Hier sollten vor allem politische Entscheidungsträger und Institutionen ein derartiges Verhalten unterbinden und sich für eine inklusive und respektvolle Kommunikation einsetzen.