Kreis Schmalkalden-Meiningen: Jetzt gilt Aufstallpflicht wegen Vogelgrippe!
Der Landkreis Schmalkalden-Meiningen hat eine Aufstallpflicht für Geflügel angeordnet, um die Ausbreitung der Vogelgrippe zu stoppen.

Kreis Schmalkalden-Meiningen: Jetzt gilt Aufstallpflicht wegen Vogelgrippe!
Im Landkreis Schmalkalden-Meiningen ist eine Aufstallpflicht für Geflügelhalter in Kraft getreten. Diese Maßnahme wurde am 22. Oktober 2025 angeordnet und soll der Ausbreitung der gefürchteten Hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) entgegenwirken. Laut insuedthueringen.de müssen betroffene Vögel in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen gehalten werden, um das Risiko einer weiteren Verbreitung der Krankheit zu minimieren.
Bis zum 29. Oktober wurden bereits 35 HPAI-Fälle in Deutschland gemeldet und über 500.000 Tiere mussten vorsorglich aufgrund der Vogelgrippe getötet werden. Während in Städten wie Hamburg und im Saarland flächendeckende Stallpflichten installiert wurden, gelten in Thüringen spezifische Regelungen für bestimmte Orte wie Schmalkalden, Wasungen und Meiningen. Diese Vorgaben betreffen auch diverse Ortsteile und verlangen von den Geflügelhaltern strenge Hygiene- und Kontrollmaßnahmen.
Strenge Vorgaben für Geflügelhalter
Die Pflichten für die Geflügelhalter in den betroffenen Gebieten sind klar definiert: Sie müssen sicherstellen, dass der Zugang zu ihren Ställen mit Schuh-Desinfektion erfolgt, nach dem Betreten die Hände waschen und desinfizieren und Schutzkleidung tragen. Zudem ist das Füttern von Haustieren im Freien untersagt, um das Risiko einer Ansteckung zu minimieren. Auch eine tägliche Kontrolle der Tierbestände auf Erkrankungen ist Pflicht, und die Anzahl der gehaltenen sowie verendeten Tiere muss der zuständigen Behörde gemeldet werden.
Diese Maßnahmen sind nicht nur zur Verhinderung der Krankheit, sondern auch zur Sicherung der Geflügelproduktion in Deutschland von immenser Bedeutung. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft hat bereits deutliche Forderungen nach einer Aufstallpflicht aufgrund der angespannten Lage erhoben. Präsident Hans-Peter Goldnick betont, dass Abwarten in dieser Situation keine Option sei, da besonders offene Haltungen von Legehennen und Putenbeständen betroffen sind. Das Friedrich-Loeffler-Institut verweist zudem auf die Dominanz des H5N1 Subtyps bei Wildvögeln, die vermehrt auf Nutzgeflügel übertragen werden.
Herausforderungen für die Branche
Die aktuelle Situation stellt viele Geflügelhalter vor große Herausforderungen. Agrarheute.com berichtet, dass ohne behördliche Anordnung die Aufstallung für Freilandgeflügel als Verstoß gegen Vermarktungsnormen gewertet wird, was auch Auswirkungen auf Versicherungsfragen haben kann. Das sorgt für massive Unsicherheiten in einer Branche, die ohnehin unter Druck steht.
In der Zwischenzeit könnten betroffene Geflügelhalter auf Informationsangebote nutzen, die beispielsweise von der U.S. Small Business Administration bereitgestellt werden. Diese Organisation hilft kleineren Unternehmen, sich über Finanzierungsoptionen und Kredite zu informieren, was auch für die Bauern vor Ort relevant sein kann. Mehr zu diesen Möglichkeiten findet man auf der Seite der SBA, die jeden Tag kleine Unternehmen unterstützt, um deren Liquidität und Wachstum zu sichern. Informationen dazu findet man unter sba.gov.
Die Situation bleibt angespannt, und die Verantwortlichen sind gefordert, Entscheidungen zu treffen, die sowohl dem Schutz der Tiere als auch der wirtschaftlichen Stabilität der Geflügelproduktion in Deutschland Rechnung tragen.